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Unfall und Krankheit

Arbeitsunfall

Was sofort zu tun ist:

  • Der Hausarzt oder ein Arzt in der Erste-Hilfe-Abteilung stellt das Unfallzeugnis aus.
  • Die Unfallmeldung muss innerhalb von 48 Stunden ab Ausstellungsdatum bei der lokalen Sicherheitsbehörde oder beim INAIL direkt erfolgen.
  • Bei tödlichen Unfällen muss die Meldung innerhalb von 24 Stunden ab Ausstellung des Unfallzeugnisses erfolgen.

Leistungen:

  • Tagegeld ab dem 3. Tag im Krankenstand
  • Einmalzahlung bei Invalidität zwischen 6 % und 15 %
  • monatliche Rente ab einer Invalidität von 16 %
  • Zulage für Schwerinvaliden

Berufskrankheit

Berufskrankheit (INAIL), sofern die Krankheit in direktem Zusammenhang mit der Arbeitstätigkeit steht.

Diese Leistungen sind vorgesehen:

  • Tagegeld ab dem 3. Tag im Krankenstand
  • Einmalzahlung bei einer Invalidität zwischen 6 % und 15 %
  • monatliche Rente ab einer Invalidität von 16 %
  • Zulage für Schwerinvaliden
Ihr Ansprechpartner im lvh
Unfall und Krankheit
Andreas Innerhofer
Koordinator Patronat
Bezirksbüro Meran
E-Mail:  inapa@lvh.it
Unfall und Krankheit
Klaus Dander
Patronat
Bezirksbüro Bruneck
E-Mail:  inapa@lvh.it
Unfall und Krankheit
Sonia Kompatscher
Patronat
Hauptsitz Bozen
Unfall und Krankheit
Johanna Thaler
Patronat
Bezirksbüro Brixen
E-Mail:  inapa@lvh.it
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