Unfall und Krankheit
Arbeitsunfall
Was sofort zu tun ist:
- Der Hausarzt oder ein Arzt in der Erste-Hilfe-Abteilung stellt das Unfallzeugnis aus.
- Die Unfallmeldung muss innerhalb von 48 Stunden ab Ausstellungsdatum bei der lokalen Sicherheitsbehörde oder beim INAIL direkt erfolgen.
- Bei tödlichen Unfällen muss die Meldung innerhalb von 24 Stunden ab Ausstellung des Unfallzeugnisses erfolgen.
Leistungen:
- Tagegeld ab dem 3. Tag im Krankenstand
- Einmalzahlung bei Invalidität zwischen 6 % und 15 %
- monatliche Rente ab einer Invalidität von 16 %
- Zulage für Schwerinvaliden
Berufskrankheit
Berufskrankheit (INAIL), sofern die Krankheit in direktem Zusammenhang mit der Arbeitstätigkeit steht.
Diese Leistungen sind vorgesehen:
- Tagegeld ab dem 3. Tag im Krankenstand
- Einmalzahlung bei einer Invalidität zwischen 6 % und 15 %
- monatliche Rente ab einer Invalidität von 16 %
- Zulage für Schwerinvaliden
Ansprechpartner im lvh
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