Neues Landesgesetz Raum und Landschaft
Das neue Landesgesetz Raum und Landschaft ist seit 1. Juli 2020 in Kraft.
Wo darf gebaut werden? Wie werden Gewerbezonen ausgewiesen? Welche Baurechtstitel gibt es und wie werden Bauprojekte in Zukunft genehmigt? Wie werden die Erschließungsgebühren berechnet und wie hoch ist die Baukostenabgabe? Was hat es mit dem Gemeindeentwicklungsprogramm auf sich und welche Rolle könnte das Handwerk dabei spielen?
Viele Aspekte des neuen Gesetzes betreffen nicht nur die Bauwirtschaft, sondern das gesamte Südtiroler Handwerk.
Auf dieser Seite finden Sie den Gesetzestext, die bisher genehmigten Durchführungsverordnungen und weitere hilfreiche Informationen.
SUAP-Portal
Der lvh.apa Wirtschaftsverband für Handwerker und Dienstleister hat dazu beigetragen, dass die Plattform einfach und praktisch für Handwerksunternehmen gestaltet wurde. Die Einreichprozedur sieht je nach Meldung einige Mitteilungen vor, welche über das SUAP-Portal eingereicht werden müssen. Das neue digitale Verfahren ermöglicht Online das Ausfüllen und Versenden der Unterlagen, welche für die Einreichung notwendig sind. Das im Zuge des Einreichverfahrens generierte PDF-Dokument wird vom Antragsteller digital unterzeichnet und über das SUAP-Portal automatisch an die zuständige Körperschaft versendet. Für die Einreichung benötigt man eine zertifizierte E-Mail-Adresse (PEC) und eine digitale Unterschrift.
Der Einheitsschalter für gewerbliche Tätigkeiten (SUAP) dient als Schnittstelle zwischen Unternehmen und öffentlicher Hand. Das Gesetz (D.P.R. 160/2010) beschreibt ihn sinngemäß wie folgt: "Der Einheitsschalter ist für die Antragsteller die einzige Anlaufstelle für alle Verwaltungsangelegenheiten, die ihre Gewerbetätigkeit betreffen. Diese Anlaufstelle gibt eine einzige und prompte Antwort, stellvertretend für alle anderen öffentlichen Verwaltungen, die in das Verfahren involviertet sind."
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