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Umweltrecht

Die lvh-Rechtsabteilung unterstützt Sie in Angelegenheiten rund um das Thema Umweltschutz und den damit verbundenen Gesetzen und Bestimmungen.
Neben kostenlosen Beratungen zum Thema Abfallwirtschaft helfen wir Ihnen bei der MUD-Jahreserklärung und informieren Sie individuell und sachkundig über Themen wie AEE, CONAI oder F-Gase.
Als lvh-Mitglied bekommen Sie dank eines Bereichsabkommens mit dem Gesetzgeber außerdem eine Umweltvignette, die Sie dazu berechtigt, eigene nicht gefährliche Abfälle bzw. dem Hausabfall gleichgestellte Abfälle zu transportieren, ohne im staatlichen Register der Umweltfachbetriebe eingetragen zu sein.

Ihr Ansprechpartner im lvh
Umweltrecht
dott. mag. Tobias Toll
Büroleiter Arbeitssicherheit und Umweltrecht
Hauptsitz Bozen
Umweltrecht
dott. mag. Simon Valersi
Arbeitssicherheit, Umweltrecht, Datenschutz, Konventionen
Hauptsitz Bozen
Umweltrecht
Christian Consoli
Arbeitssicherheit, Umweltrecht, Datenschutz, Konventionen
Hauptsitz Bozen
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Verzeichnis der Umweltfachbetriebe
Umweltvignette
MUD-Erklärung
F-Gase
AEE/RAEE
Batterien
CONAI
Energie

Verzeichnis der Umweltfachbetriebe

Das Verzeichnis der Umweltfachbetriebe ist eine staatliche Behörde, bei der folgende Subjekte zu einer Eintragung verpflichtet sind:

  • Unternehmen, welche dem Hausmüll gleichgestellten, sowie eigenen nicht gefährlichen Abfall sammeln und transportieren (Ausnahme siehe Punkt Umweltvignette)
  • Ersterzeuger von nicht gefährlichen/gefährlichen Abfällen, welche die eigenen Abfälle sammeln und transportieren
  • Vertreiber und Installateure von Elektro- und Elektronikgeräten, welche Altgeräte (RAEE) zurücknehmen, sowie Transporteure von Elektro- und Elektronikaltgeräten (RAEE)
  • Unternehmen, welche gefährliche und nicht gefährliche Sonderabfälle transportieren
  • Unternehmen, welche ausschließlich grenzüberschreitende Abfalltransporte durchführen
  • Logistikunternehmen in Bahnhöfen, Umschlagszentren, Terminals, Frachtzentren und Häfen
  • Unternehmen, welche Abfälle handeln und vermitteln, ohne im Besitz derselben zu sein
  • Unternehmen, welche Standorte sanieren
  • Unternehmen, welche asbesthaltige Güter und Standorte sanieren

Die Eintragung ins Verzeichnis der Umweltfachbetriebe kann ausschließlich in telematischer Form über die Handelskammer Bozen erfolgen. Gerne hilft die lvh-Rechtsabteilung bei der Vorbereitung und der Übermittlung des telematischen Antrags an die Handelskammer Bozen.

Anmeldung Umweltfachregister
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Umweltvignette

Durch ein Abkommen zwischen der Autonomen Provinz Bozen und dem lvh Wirtschaftsverband Handwerk und Dienstleister dürfen die Mitgliedsbetriebe des lvh eigene nicht gefährliche Abfälle bzw. dem Hausmüll gleichgestellte Abfälle transportieren, ohne im staatlichen Register der Umweltfachbetriebe (Kategorie 2-bis) eingetragen zu sein (ACHTUNG: Gilt nicht für gefährliche Eigenabfälle).
Dafür wurde eigens eine Vignette angefertigt, welche an der Windschutzscheibe des Transportfahrzeuges angebracht wird, um die Zugehörigkeit zum Verband auszudrücken. Zusätzlich benötigt es einen Abfallbegleitschein, welcher vom Betrieb vollständig und wahrheitsgemäß ausgefüllt werden muss.
Die Vignette erhalten die Mitgliedsbetriebe jedes Jahr mit der lvh-Mitgliedskarte per Post. Weitere Vignetten können jederzeit über die lvh-Rechtsabteilung angefordert werden.

MUD-Erklärung

Alle Handwerks-, Handels-, Gast- und Industriebetriebe, welche Sonderabfälle (Sondermüll, giftige Abfälle usw.) produziert und/oder entsorgt haben, sind verpflichtet, die MUD-Erklärung in der Handelskammer einzureichen.

Die Pflicht zur Abfassung der MUD-Erklärung besteht in der Provinz Bozen:

  • für Unternehmen und Körperschaften, welche Ersterzeuger von gefährlichen Abfällen sind
  • für alle, welche Abfälle verwerten und beseitigen
  • Unternehmen, welche gewerbsmäßig Abfälle sammeln und befördern
  • Abfallhändler und -vermittler mit oder ohne Besitz der Abfälle
  • Hersteller von Elektro- und Elektronikgeräten (AEE), die im nationalen Register eingetragen sind und kollektive Finanzierungssysteme angehören
  • Gemeinden, ihre Verbände und die Bezirksgemeinschaften oder Sonderbetriebe mit dem Zweck der Hausmüllbewirtschaftung
  • Landwirtschaftliche Unternehmen, welche mehr als 300 kg gefährliche Sonderabfälle erzeugen

Von dieser Pflicht ausgenommen sind:

  • Unternehmen und Körperschaften, welche Ersterzeuger von nicht gefährlichen Abfällen sind
  • Landwirtschaftliche Unternehmen, welche weniger als 300 Kg gefährliche Sonderabfälle erzeugen
  • Unternehmen (Friseure, Schönheitspfleger, usw.), welche gefährliche Abfälle mit Infektionsrisiko (z.B. Rasierklingen, CER 18 01 03) produzieren und der „Programmvereinbarung zur Bewirtschaftung von gefährlichen Abfällen mit Infektionsrisiko, die außerhalb der Gesundheitsdienste anfallen" beigetreten sind

Der lvh bietet seinen Mitgliedern die Möglichkeit, die Jahresabfallerklärung von den Verbandsmitarbeitern durchführen zu lassen. Für eventuelle Rückfragen und Informationen zu den Gebühren für die Abfassung stehen Ihnen die lvh-Rechtsabteilung und die lvh-Bezirksbüros zur Verfügung.

Abfallkennziffern
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F-Gase

Fluorierte Treibhausgase, auch als F-Gase bekannt, sind künstliche, chemische Substanzen, die in verschiedenen Sektoren und Anwendungen eingesetzt werden (z.B. Klimaanlagen, Wärmepumpen, Brandschutzanlagen usw.).

Alle Betriebe und Personen, welche aufgrund ihrer Tätigkeit mit fluorierten Treibhausgasen arbeiten, sind dazu verpflichtet, sich in das nationale F-Gas-Register (www.registrofgas.it) einzutragen. Nach erfolgter Eintragung muss die Eintragungsbestätigung mit PR- oder IR-Nummer an die zuständige Zertifizierungsstelle weitergeleitet werden.

Der lvh gibt seinen Mitgliedsbetrieben Aufschluss über das Thema und ist bei der Durchführung der Eintragung behilflich.

F-Gas Anmeldung Betrieb
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F-Gas Anmeldung Person
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AEE/RAEE

Hersteller und Importeure von Elektro- und Elektronikgeräten (AEE) sind verpflichtet, eine jährliche Meldung über die im Vorjahr auf dem nationalen Markt in Verkehr gebrachten Elektrik- und Elektronikgeräte an die Handelskammer vorzunehmen. Diese Jahresmeldung muss telematisch über die Website www.registroaee.it erfolgen.

Damit sie durchgeführt werden kann, muss der Betrieb sich vorab in ein Konsortium eintragen, die Eintragung ins AEE-Register vornehmen und über eine digitale Unterschrift (business key, smart card, carta servizi CNS) verfügen. Außerdem sind Vertreiber, Installateure, Leiter von Servicestellen und Transporteure von Elektro- und Elektronikgeräten (AEE) verpflichtet, gebrauchte Geräte vom Konsumenten, der ein gleichwertiges Produkt erwirbt, kostenlos zurückzunehmen. Damit die Rücknahme, die Ansammlung und der Transport der RAEE erfolgen kann, ist die Eintragung in das nationale Verzeichnis der Umweltfachbetriebe verpflichtend.

Der lvh gibt seinen Mitgliedsbetrieben Aufschluss über das Thema und ist bei der Durchführung der Meldung behilflich.

Batterien und Akkumulatoren

Hersteller und Importeure von Batterien und Akkumulatoren sind verpflichtet, eine jährliche Meldung über die im Vorjahr auf dem nationalen Markt in Verkehr gebrachten Batterien und Akkumulatoren an die Handelskammer vorzunehmen. Diese Jahresmeldung muss telematisch über die Website www.registropile.it erfolgen.

Damit sie durchgeführt werden kann, muss der Betrieb sich vorab in ein Konsortium eintragen, die Eintragung ins nationale Register vornehmen und über eine digitale Unterschrift (business key, smart card, carta servizi CNS) verfügen.

Der lvh gibt seinen Mitgliedsbetrieben Aufschluss über das Thema und ist bei der Durchführung der Meldung behilflich.

CONAI

Das CONAI ist das nationale Konsortium für Recycling und Wiederverwertung von Verpackungsmaterial. Grundsätzlich sind laut GvD 152/2006 alle Produzenten, Importeure und Anwender von Verpackungsmaterial zur Einschreibung ins CONAI verpflichtet. Dafür ist eine einmalige Gebühr zu bezahlen und ein variabler Umweltbeitrag zu entrichten. Davon ausgenommen sind die Endverbraucher, also jene Betriebe, die zwar verpackte Waren in Italien ankaufen, jedoch diese Waren im Eigenverbrauch unter Ausübung der Betriebstätigkeit verwenden und diese Waren nicht weiterverkaufen.

Die lvh-Rechtsberatung steht seinen Mitgliedsbetrieben für Informationen zur Verfügung und hilft bei der Eintragung in das Konsortium.

ENERGIE

Gemeinsam mit dem Südtiroler Wirtschaftsring (SWR) konnte der lvh mit dem einheimischen Stromanbieter Alperia ein Rahmenabkommen für seine Mitglieder abschließen.
Dabei profitieren unsere Mitglieder von vorteilhaften Preisnachlässen, sowie der ausschließlichen Lieferung von grüner Energie aus Südtirols Wasserkraft. Dies reduziert einerseits die Kosten im Betrieb und erhöht andererseits die Attraktivität aufgrund des umweltbewussten Stromverbrauchs.

Für Informationen können sich die Mitglieder jederzeit in der lvh-Rechtsabteilung melden.

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Die Rechtsabteilung, bietet gezielte kostenlose Beratungen per Telefon oder vor Ort im Hauptsitz in Bozen an.

Arbeitssicherheit

Der lvh bietet seinen Mitgliedern ein Sorglospaket an: von Messungen über Arbeitsmedizin bis hin zum ESP-Plan beinhaltet es alles für den optimalen Arbeitsschutz.

Arbeitsrecht und Gewerkschaftsfragen

Wir stehen Ihnen bei der Interpretation von Gesetzestexten und Kollektivverträgen zur Seite und helfen Ihnen bei allen arbeitsrechtlichen Aspekten weiter.

Rechtsberatung

Die lvh-Rechtsabteilung unterstützt die Mitglieder durch kostenlose Beratungen zu verschiedenen rechtlichen Themen (u. a. Verträgen, Mahnschreiben usw.).

Öffentliche Aufträge

Wir bieten Ihnen eine umfangreiche Rechtsberatung sowie Hilfeleistungen für die Eintragungen in den Vergabeportalen und für die Teilnahme an einem öffentlichen Auftrag.

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Wo darf gebaut werden? Wir beraten Sie gerne über das neue Landesgesetz Raum und Landschaft. Außerdem helfen wir Ihnen bei Fragen über das SUAP-Portal.

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Der Kompetenzbereich Bau und Installation gibt Ihnen Auskunft über die unterschiedlichen Zertifizierungen und hilft Ihnen beim vorbereiten der Dokumentation für das Erlangen der Zertifizierungen.   

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