Informationen und Beratungen
Im Kompetenzbereich Bau und Installation des lvh.apa erhalten Sie nicht nur eine angemessene Beratung und Unterstützung bei der Registrierung Ihres Betriebes in den elektronischen Portalen, sondern wir helfen Ihnen auch bei der Teilnahme an den öffentlichen Ausschreibungen und stellen Ihnen Vorlagen für die verschiedensten Verträge und Erklärungen zur Verfügung. Auf Anfrage kommen wir auch gerne zu Ihnen in Ihr Unternehmen!
Aufteilung in Lose und Gewerke – Landesvergabegesetz
Klare Definition: „Los“, „quantitatives Los“ und „qualitatives Los".
Los: Jener Teil eines Bauwerks, der keine funktionelle Eigenständigkeit hat.
Quantitatives Los: gemäß Funktionen oder unterschiedlichen aufeinander folgenden Projektphasen.
Qualitatives Los: Aufteilung in Gewerke und Spezialisierungen.
Unterteilung von Aufträgen in Lose
Die Größe und den Gegenstand der Lose entscheidet der öffentliche Auftraggeber. Die öffentlichen Auftraggeber müssen die Gründe für die Entscheidung keine Unterteilung in Lose vorzunehmen, angeben.
Wer schreibt aus?
Als „Vergabestelle“ werden im Allgemeinen alle öffentlichen oder privaten Rechtssubjekte verstanden, die die Ausführung von öffentlichen Arbeiten oder die Lieferung von Gütern bzw. die Erbringung von Dienstleistungen in einem Ausschreibungsverfahren übergeben.
Öffentliche Körperschaften auf Landesebene: Gemeinden, Bezirksgemeinschaften, öffentliche Einrichtungen.
Was wird ausgeschrieben?
„Öffentliche Bauaufträge“ sind öffentliche Aufträge von Bauleistungen oder Bauwerken. Deren Gegenstand ist die Ausführung, sowie gleichzeitig die Ausführungsplanung und Ausführung, gemäß den von der auftraggebenden Körperschaft genannten Erfordernissen auf der Grundlage des Vorprojekts oder endgültigen Projekts. Bauleistungen werden in den elektronischen Portalen mittels SOA - allgemeine Kategorien und SIOS - spezialisierte Kategorien angeführt.
„Öffentliche Dienstleistungsaufträge“ sind öffentliche Aufträge, welche die Erbringung von Dienstleistungen beinhalten. Als Dienstleistungsaufträge werden zum Beispiel folgende Dienstleistungen ausgeschrieben: Vermietung von Hoch- und Tiefbaumaschinen und -geräten mit Bedienungspersonal, Reparaturen und Wartungen, Transportdienstleistungen usw.
„Öffentliche Lieferaufträge“ sind andere öffentliche Aufträge, welchen den Kauf von Waren einbeziehen. Dazu zählt beispielsweise der Kauf von Möbeln und Serienmöbeln, Geräten und Anlagen, Lebensmitteln, Bau- oder Installationsmaterialien usw.
Wie wird ausgeschrieben?
„Offene Verfahren“ sind Verfahren, bei denen alle interessierten Wirtschaftsteilnehmer ein Angebot vorlegen können. Wirtschaftsteilnehmer müssen laut Ausschreibungsbedingungen die notwendigen Qualifikationen und Teilnahmevoraussetzungen prüfen. Diese Ausschreibungsverfahren sind für alle Wirtschaftsteilnehmer in den elektronischen Portalen ersichtlich.
„Verhandlungsverfahren“ sind Verfahren, bei denen sich die Vergabestelle an die Wirtschaftsteilnehmer ihrer Wahl wendet und über die Auftragsbedingungen verhandelt. Bei den Verhandlungsverfahren werden die Wirtschaftsteilnehmer zum Auftragsverfahren eingeladen. Diese Ausschreibungen sind nur für das eingeladene Unternehmen ersichtlich.
„Direktaufträge“ sind vereinfachte Verfahrensarten, welche nur bis zu bestimmten Schwellenwerten möglich sind (auf Landes- und Staatsebene gibt es unterschiedliche Schwellenwerte). Bei Direktaufträgen kann die Vergabestelle einen Wirtschaftsteilnehmer, nach Einholung von Kostenvoranschlägen und der Konsultation von einigen Wirtschafsteilnehmern oder einer Marktforschung, direkt für die Durchführung eines Bau-, Dienstleistungs- oder Lieferauftrages beauftragen.
Eine „Rahmenvereinbarung“ ist eine Vereinbarung zwischen einer oder mehreren Vergabestellen und einem oder mehreren Wirtschaftsteilnehmern, die zum Ziel hat, die Bedingungen für die Aufträge, die im Laufe eines bestimmten Zeitraums vergeben werden sollen, festzulegen, insbesondere in Bezug auf den Preis und, gegebenenfalls, die voraussichtlichen Mengen.
Der „wettbewerbliche Dialog“ ist ein Verfahren, bei dem die Vergabestelle im Fall besonders komplexer Aufträge einen Dialog mit den zum Verfahren zugelassenen Bewerbern führt, um eine oder mehrere ihren Bedürfnissen entsprechenden Lösungen auszuarbeiten. Auf deren Grundlage werden die ausgewählten Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert. Alle Wirtschaftsteilnehmer können sich um die Teilnahme an diesem Verfahren bewerben.
In den praxisorientierten Kursen werden die gesetzlichen Neuerungen erklärt sowie den Teilnehmern die Anpassungen des Portals an die neuen Bestimmungen aufgezeigt und die Aktualisierung der Registrierungen und des telematischen Verzeichnis durchgeführt. Alle Kursteilnehmer können selbst, mit den eigenen Zugangsdaten, am PC im Vergabeportal arbeiten.
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