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Das Landeskindergeld (ehem. regionales Familiengeld)

Das Familiengeld des Landes Südtirol wird über die Agentur für soziale und wirtschaftliche Entwicklung (ASWE) ausbezahlt und steht allen Südtiroler Familien mit mindestens 2 minderjährigen Kindern (dann bis zum 18. Lebensjahr des jüngsten Kindes) oder

  • einem einzigen Kind (nur bis zum 7. Lebensjahr) oder
  • einem behinderten Kind (auch nach dessen Volljährigkeit) zu.

Das Kind muss mit dem Antragssteller leben und dieser muss seit mindestens 5 Jahren in der Provinz Bozen wohnhaft sein. Alternativ wird auch ein historischer Wohnsitz von mindestens 15 Jahren akzeptiert, wenn mindestens 1 Jahr ununterbrochen in das Jahr vor Einreichung des Gesuches fällt. Nicht ansässige EU-Bürger/innen müssen in der Provinz Bozen ein Arbeitsverhältnis haben.

 

Laut Ankündigung von Ministerpräsident Mario Draghi soll es zukünftig einen einzigen Familienscheck ab März geben. Damit fallen bestehende Leistungen wie das staatliche Mutterschaftsgeld, der Kita-Bonus und die Geburtenprämie weg.

Stand: 9. November 2021

Ansprechpartner im lvh
Familiengelder
Andreas Innerhofer
Koordinator Patronat
Bezirksbüro Meran
E-Mail:  inapa@lvh.it
Familiengelder
Klaus Dander
Patronat
Bezirksbüro Bruneck
E-Mail:  inapa@lvh.it
Familiengelder
Sonia Kompatscher
Patronat
Hauptsitz Bozen
Familiengelder
Johanna Thaler
Patronat
Bezirksbüro Brixen
E-Mail:  inapa@lvh.it
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Weitere nützliche Informationen

Das Landesfamiliengeld+ für Väter
Das Familiengeld des Landes Südtirol
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