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Das Familiengeld des Landes Südtirol

Das Landesfamiliengeld in Südtirol ist für die Betreuung und Erziehung der Kinder bis zum 3. Lebensjahr vorgesehen (36 Monate) und beträgt 200,00 € pro Monat und Kind. Bei einer Adoption oder dem Anvertrauen eines Kindes beginnt die 3-jährige Anspruchszeit ab dem Zeitpunkt der Verordnung. Die Zahlungen des Familiengeldes des Landes Südtirol werden vom ASWE monatlich im Nachhinein durchgeführt also z. B. Ende August für den Monat Juli.

Ansprechpartner im lvh
Das Familiengeld des Landes Südtirol
Andreas Innerhofer
Koordinator Patronat
Bezirksbüro Meran
E-Mail:  inapa@lvh.it
Das Familiengeld des Landes Südtirol
Klaus Dander
Patronat
Bezirksbüro Bruneck
E-Mail:  inapa@lvh.it
Das Familiengeld des Landes Südtirol
Sonia Kompatscher
Patronat
Hauptsitz Bozen
Das Familiengeld des Landes Südtirol
Johanna Thaler
Patronat
Bezirksbüro Brixen
E-Mail:  inapa@lvh.it
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Ansuchen

Um für das Südtiroler Familiengeld ansuchen zu können (muss für jedes Kind nur ein einziges Mal angesucht werden und zwar innerhalb von einem Jahr nach der Geburt oder Adoption). Das betreffende Kind muss mit dem Antragsteller zusammenleben. Das Kind scheint also auf dem Familienbogen auf. Außerdem müssen folgende Voraussetzungen gegeben sein:

  • das Kind hat das 3. Lebensjahr noch nicht beendet und lebt mit dem Elternteil zusammen (Familienbogen)
  • der Antragssteller muss einen ununterbrochenen Wohnsitz von mindestens 5 Jahren in Südtirol (alternativ: historischer Wohnsitz von mindestens 15 Jahren, davon mindestens 1 Jahr ununterbrochen vor Einreichung des Gesuches) haben
  • nicht ansässige Bürger aus einem anderen EU-Land müssen ein Arbeitsverhältnis in Südtirol vorweisen können

Das Familieneinkommen darf (unabhängig von der Anzahl der Familienmitglieder) 80.000€ nicht überschreiten. Dieses Vermögen wird anhand der Einheitlichen Einkommens- und Vermögenserklärung EEVE bewertet.

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