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Das Landesfamiliengeld+ für Väter

Das Landesfamiliengeld+ gibt es für Familien, in denen sich Eltern die Erziehungsarbeit der Kinder teilen. Das Familiengeld+ soll Väter seit August 2016 dazu bewegen, mehr Elternzeit in Anspruch zu nehmen! In den letzten Jahren haben zwar auch immer mehr Väter Elternzeit beansprucht, jedoch immer nur kurz. Das lag, laut einer Umfrage, daran, dass zum einen das traditionelle Rollenbild noch stark in unserer Gesellschaft verankert ist und zum anderen daran, dass Familien sich eine längere Elternzeit (über 6 Monate nicht vergütet) aus ökonomischer Sicht nicht leisten konnten. Das Familiengeld+ soll das ändern – hat aber bis heute noch keine große Wirkung gezeigt. In einem knappen Jahr (bis zum 12. September 2017) sind beim Familienressort des Landes nur 90 Gesuche eingegangen; 45 davon bezogen sich auf zwei Monate Elternzeit, der Rest auf drei Monate.

Ihr Ansprechpartner im lvh
Das Landesfamiliengeld+ für Väter
Andreas Innerhofer
Koordinator Patronat
Bezirksbüro Meran
E-Mail:  inapa@lvh.it
Das Landesfamiliengeld+ für Väter
Klaus Dander
Patronat
Bezirksbüro Bruneck
E-Mail:  inapa@lvh.it
Das Landesfamiliengeld+ für Väter
Sonia Kompatscher
Patronat
Hauptsitz Bozen
Das Landesfamiliengeld+ für Väter
Johanna Thaler
Patronat
Bezirksbüro Brixen
E-Mail:  inapa@lvh.it
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Wer erhält denn nun das Familiengeld+?

Die Landesregierung hat in Ihrer Sitzung vom 23.08.16 Kriterien festgelegt, die die Auszahlung einen Landesfamiliengeld+ für Väter vorsieht, welche mindestens zwei aufeinanderfolgende Monate Elternzeit beanspruchen. Hier sind noch einmal die Kriterien im Detail:

Ausbezahlt wird das Familiengeld+ an den Elternteil, der den kürzeren Teil der Elternzeit in Anspruch nimmt. In aller Regel sind das die Väter. Diese müssen einer abhängigen Beschäftigung in der Privatwirtschaft in der Prov. BZ nachgehen und mindestens 2 aufeinanderfolgende Monate Elternzeit beanspruchen

  • die Familie alle Voraussetzungen hat, um das Landesfamiliengeld zu bekommen
  • das Kind muss unter 18 Monate alt sein!
  • nur für Väter von Kindern, die zwischen 1.1.2016 und 31.12.2018 auf die Welt kommen
  • das Kind darf in dieser Zeit keine Kleinkindbetreuungseinrichtung besuchen!

Der Betrag, der dann mit dem Familiengeld an die Familie ausbezahlt wird, hängt von unterschiedlichen Kriterien ab.

  • 400€ pro Monat für Väter, die während der Elternzeit, für welche man den Zusatzbeitrag ansucht, 30% ihrer Entlohnung erhalten (INPS Elternzeitgeld)
  • 800€ monatlich für Väter, die während der Elternzeit, für welche man den Zusatzbeitrag ansucht, keine Entlohnung erhalten
  • 600€ im Monat für Väter, die während der Elternzeit, für welche man den Zusatzbeitrag ansucht, nicht durchgehend die Entlohnung von 30% erhalten und der andere Elternteil kein Gehalt bezieht

Außerdem muss die Familie im Besitz aller Voraussetzungen für das oben genannte Landesfamiliengeld des Landes im Sinne des Art. 9 des Landesgesetzes vom 17. Mai 2013, Nr. 8 sein und bereits dafür angesucht haben. Nur so kann das Familiengeld+ an den entsprechenden Vater bzw. die Familie ausbezahlt werden. Die Auszahlung erfolgt direkt über das ASWE (Amt für soziale und wirtschaftliche Entwicklung), bei welchem auch über das Patronat um den Beitrag angesucht wird.

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