Erbschaftsmeldungen
Beim Ableben einer Person wird die Erbschaft eröffnet. Hinterlässt der Verstorbene ein Vermögen mit bestimmtem Wert, Immobilien oder Realrechte an Immobilien, muss eine Erbschaftsmeldung bei der Agentur für Einnahmen eingereicht werden. Die Meldung muss in der Regel innerhalb von 12 Monaten, ab dem Todestag geschehen und kann nur auf telematischem Weg an die Agentur der Einnahmen eingereicht werden. Die Erbschaftsmeldung beinhaltet die anagrafischen Daten der Erben und eine Auflistung der Vermögenswerte. Im Vorfeld muss geklärt werden, ob der Verstorbene ein Testament hinterlassen hat. Wenn ja muss dieses zum Notar gebracht werden, damit es veröffentlicht wird. Ansonsten muss die gesetzliche Erbfolge geklärt werden. Um die Immobilien beim Grundbuch und Kataster umschreiben zu können, benötigen die Erben einen sogenannten Erbschein. Dieser muss beim örtlich zuständigen Landesgericht beantragt werden und ist Titel, damit die Erben ihr Eigentum im Grundbuch und Kataster eintragen können.
Der Dienst des lvh beinhaltet die Ausarbeitung und telematische Versendung der Erbschaftsmeldung an die Agentur für Einnahmen, den Antrag auf Erlass des Erbscheines sowie die Grundbuch-, Grundkataster- und Gebäudekatasterumschreibungen.
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