Wertvolle Förderungen für Innovation für Kleinst- und Kleinbetriebe
06.12.2023 |
Kürzlich hat die Landesregierung die Anwendungsrichtlinien für das Landesgesetz 14 Forschung und Innovation genehmigt. Diese Förderschiene ermöglicht es Unternehmen, Projekte rund um die Themen Innovation, Produktentwicklung, Prozessinnovation, Erstzertifizierungen und das Erlangen von Schutzrechten wie beispielsweise Patente zu realisieren.
Der lvh begrüßt die Unterstützung des Landes in Form von Beiträgen für Innovations- oder Forschungsprojekte. „Damit wird auch Kleinunternehmen weiterhin der Zugang zu Fördermitteln ermöglicht“, kommentiert lvh-Präsident Martin Haller die Entscheidung der Landesregierung. Besondere Bedeutung für das Südtiroler Handwerk haben konkret zwei Artikel. So können beispielsweise auch kleinere Entwicklungsvorhaben mit einem Gesamtvolumen bis zu 50.000 Euro gefördert werden. Der Fördersatz beträgt für Kleinunternehmen 45 Prozent, für mittelgroße Unternehmen 35 Prozent. „Im Handwerk entstehen täglich viele Ideen, mit denen die Entwicklung von neuen Produkten einhergeht. Hierfür können diese Fördergelder beantragt werden“, erläutert Haller.
Ebenso erfreulich ist die Auszahlung von Kapitalbeiträgen in Höhe von 45 Prozent für Kleinunternehmen für Prozessinnovationen. Mittelgroße Unternehmen erhalten hierfür 35 Prozent. Diese Möglichkeit ist vor allem für jene Unternehmen interessant, die interne Abläufe umfangreich verbessern und digitalisieren wollen hin Richtung 4.0. „Kapitalbeiträge sind für die Betriebe nach wie vor am effizientesten. Dank der neuen Anwendungsrichtlinien trauen sich Unternehmen eher, eine Idee auch in eine konkrete Produktentwicklung oder in ein Innovationsprojektes umzusetzen“, so der lvh-Verbandspräsident.
Beratung und Information zu der Förderschiene erhalten lvh-Mitglieder in der Abteilung Innovation und Neue Märkte im lvh. Die zuständigen Mitarbeiter/innen bewerten in einem ersten Schritt das Innovationsvorhaben, um anschließend zu entscheiden, ob und wie das Projekt realisiert werden kann. Grundsätzlich gilt für Unternehmen: Zuerst den Antrag abgeben, dann erst mit dem Vorhaben starten.
Bild: Wertvolle Beiträge für Kleinst- und Kleinbetriebe genehmigt – Foto: Shutterstock
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