Staatlicher Kollektivvertrag des Sektors Nahrungsmittel-Bäckerei erneuert
02.07.2024 |
Der neue Kollektivvertrag ist in zwei Teile aufgeteilt: Der erste Teil umfasst Handwerksbetriebe im Nahrungsmittelsektor sowie kleine und mittelgroße Betriebe im Sektor Bäckerei, während ein zweiter Teil für Nicht-Handwerksbetriebe im Nahrungsmittelsektor gilt.
Kürzlich wurde der neue staatliche Kollektivvertrag für den Bereich Nahrungsmittel vom Confartigianto, CNA, CASARTIGIANI, CLAAI, sowie den Gewerkschaften FLAI-CIGL, FAIS-CISL und UILA-UIL unterzeichnet. Er ist bis zum 31. Dezember 2026 gültig.
Der erste Teil des Kollektivvertrages, ist für Handwerksbetriebe und kleine bis mittelgroße Betriebe im Sektor Bäckerei von Bedeutung.
Zur Deckung des Zeitraums vom 1. Januar 2023 bis zum 31. März 2024 wird ein Una Tantum Betrag von insgesamt 160 Euro brutto für alle Mitarbeiter, die am 6. Juni 2024 im Dienst waren, ausbezahlt. Dieser Betrag wird in zwei Tranchen zu jeweils 80 Euro im Juni 2024 und September 2024 ausgezahlt. Bei Lehrlingen und Teilzeitmitarbeitenden wird der Betrag anteilig angepasst. Sollte ein Mitarbeitender innerhalb dieses Zeitraums von 15 Monaten angestellt worden sein, wird der Betrag entsprechend der Beschäftigungsdauer angepasst.
Für die Einstufung 3A des Sektors Nahrungsmittel ist eine Gesamtlohnerhöhung von 206 Euro brutto, während für den Sektor Bäckerei eine Gesamtlohnerhöhung von 198 Euro brutto vorgesehen ist. Auch hier werden die Beträge für Lehrlinge und Teilzeitmitarbeiter anteilig angepasst. Die Anpassung erfolgt gestaffelt, in Raten, über den gesamten Zeitraum der Gültigkeitsdauer des Kollektivvertrags. Außerdem wurden die Kündigungs- und Entlassungsfristen verlängert.
Zusätzlich zu den gesetzlich vorgesehenen Freistellungen für Gewaltopfer gemäß dem Gesetzesdekret 80/2015, das 90 Tage in einem Dreijahreszeitraum umfasst (zu 100 Prozent zu Lasten des NISF), wurden im Kollektivvertrag 90 zusätzliche Tage festgelegt. 60 dieser Tage werden vom Arbeitgeber mit einer Entlohnung von 30 Prozent bezahlt, während die restlichen 30 Tage unbezahlt bleiben.
Der Obmann der Berufsgruppe Nahrungsmittel im lvh, Klaus Kofler zeigt sich mit den neuen Bestimmungen des Kollektivvertrags zufrieden. „Das Ergebnis zeigt die Bedeutung der Verhandlungen und die Anerkennung der Arbeit in unserem Sektor“, erklärt Kofler.
Im Bild: Obmann der Berufsgruppe Nahrungsmittel im lvh, Klaus Kofler – Foto: © lvh.apa
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