Pflichtversicherung gegen Naturkatastrophen – lvh warnt vor Zeitdruck
24.03.2025 |
Zu kurz bemessen und mit vielen Unklarheiten verbunden ist die neue gesetzliche Pflichtversicherung gegen Naturkatastrophen. Innerhalb 31. März 2025 sollen Unternehmen eine solche abschließen. Der lvh plädiert für einen Aufschub.
Mit Unmut reagieren viele Unternehmen auf die geplante Pflichtversicherung. Von der Regelung betroffen sind alle im Handelsregister eingetragenen Unternehmen – mit Ausnahme der landwirtschaftlichen Betriebe, die weiterhin durch den nationalen Solidaritätsfonds abgesichert sind. Wer bis zur Frist keine entsprechende Versicherung abgeschlossen hat, riskiert den Ausschluss von öffentlichen Förderungen und finanziellen Unterstützungen. „Wir stehen vor einer Situation, in der viele wesentliche Fragen ungeklärt sind“, betont lvh-Präsident Martin Haller. “Unternehmen wissen nicht, welche Schäden tatsächlich versichert werden müssen und ob bestehende Versicherungen anerkannt werden. Außerdem gibt es keine standardisierten Tarife, sodass Betriebe Gefahr laufen, überteuerte oder unzureichende Policen abzuschließen.“
Besonders problematisch ist die Lage für Kleinunternehmer und Handwerksbetriebe, die ihre Betriebsstätte in der eigenen Wohnung haben. Ist in diesem Fall eine zusätzliche Versicherung nötig, obwohl private Gebäude meist bereits versichert sind? Falls nicht, droht diesen Unternehmen der Ausschluss von Förderprogrammen? „Hier fehlen klare Antworten, die für die Betriebe von entscheidender Bedeutung sind“, so Haller. Ein weiteres Hindernis ist die unzureichende Vorbereitung der Versicherungsbranche. „Noch immer gibt es keine klaren Vertragsmodelle für die Betriebe. Selbst Versicherer können in vielen Fällen nicht genau sagen, welche Risiken abgedeckt werden und welche nicht“, erklärt auch lvh-Direktor Walter Pöhl.
Das Dekret besagt eindeutig, dass diejenigen, die bereits eine Versicherungspolizze gegen bestimmte Schäden haben, bis zum Ablauf der Polizze weiterhin geschützt sind. Aber was passiert, wenn meine Polizze im November ausläuft und die Naturkatastrophe mich bereits im September trifft? Riskiere ich, keine Unterstützung zu erhalten, obwohl ich alle Vorschriften einhalte? All dies sind Fragen, die aktuell keine klare Antwort bieten. Das ist ein enormes Problem, das viele Unternehmen ohne jeglichen Schutz zurücklassen könnte.
Angesichts dieser offenen Fragen fordert der lvh eine Verlängerung der Frist über den 31. März 2025 hinaus sowie klare und transparente Vorgaben für die betroffenen Betriebe. „Unternehmen dürfen nicht dazu gezwungen werden, Verträge abzuschließen, die möglicherweise nicht den notwendigen Schutz bieten oder ihnen später den Zugang zu Fördermitteln verwehren“, mahnt Pöhl. Der lvh appelliert daher an die zuständigen Ministerien, gemeinsam mit den Unternehmensverbänden und Versicherungen eine praktikable Lösung zu erarbeiten. Nur durch eine geregelte und durchdachte Umsetzung kann sichergestellt werden, dass Betriebe nicht finanziell und bürokratisch überfordert werden.
Pflichtversicherung gegen Naturkatastrophen
Im Bild: Versicherungspflicht für Naturkatastrophen – Foto: (c) Shutterstock
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