Neue Straßenverkehrsordnung in Kraft
13.12.2024 |
Seit dem 14. Dezember ist die, vom Parlament in Rom verabschiedete, neue Straßenverkehrsordnung in Kraft. Sie bringt Erleichterungen für Führerscheinneulinge, aber auch strengere Regelungen bei Alkohol, Drogen und Handy am Steuer.
Mit dem neuen Straßenverkehrskodex treten wichtige Änderungen in Kraft, für welche sich der lvh gemeinsam mit der Confartigianato in Rom stark gemacht hat. Diese betreffen vor allem Erleichterungen für Führerscheinneulinge als auch Neuerungen hinsichtlich der Führerscheine D und DE.
Die Maßnahmen im Überblick:
- Fahren unter dem Einfluss von Alkohol und Drogen
Der Kodex sieht ein 2- bis 3-jähriges Alkoholverbot für diejenigen vor, die bereits derartige Verstöße begangen haben. Darüber hinaus besteht die Verpflichtung zum Einbau des Alcolock-Systems, das das Anlassen des Fahrzeugs verhindert, wenn der Alkoholtest positiv ausfällt.
Zusätzlich zu dem bereits geltenden absoluten Verbot der Einnahme von Drogen vor dem Führen eines Fahrzeugs wurde auch der Entzug des Führerscheins für mindestens 3 Jahre eingeführt.
- Geschwindigkeitsüberschreitung
Bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung wird der Führerschein für 7 Tage entzogen, wenn man zwischen 10 und 19 Punkten im Führerschein hat, für 15 Tage, wenn man über weniger als 10 Punkte verfügt. Dazu kommen Geldstrafen.
- Führerscheinneulinge
In der neuen Straßenverkehrsordnung wird der Grenzwert für das Verhältnis zwischen Fahrzeuggewicht und Leistung von 55 auf 75 kW/Tonne und von 70 auf 105 kW angehoben, während für Elektro- und Plug-in-Hybridfahrzeuge der Grenzwert auf 65 kW/Tonne angehoben wird. Autos mit höheren Werten dürfen erst drei Jahre nach Erhalt des Führerscheins gefahren werden.
- Altersgrenzen für die Führerscheine D und DE
Die bisherige Altersgrenze von 23 Jahren für das Fahren von Bussen ohne Streckenbegrenzung wird auf 20 Jahre gesenkt. Voraussetzung ist der erfolgreiche Erwerb der Berufsfahrerlaubnis (Absolvierung eines 280-stündigen Kurses und Prüfung). Wenn diese Fahrzeuge ohne Fahrgäste gefahren werden, beträgt das Mindestalter 18 Jahre. Für die Führerscheine D1 und D1E wird die Altersgrenze jedoch auf 18 Jahre gesenkt. Bei den Fahrzeugen der Klasse D1 handelt es sich um Fahrzeuge für höchstens 16 Personen plus Fahrer/in und einer maximalen Länge von 8 Metern. Die Klasse D1E umfasst D1-Fahrzeuge mit einem Anhänger mit einem Gewicht von mehr als 750 kg.
- Parkverbote
Die neuen Vorschriften sind auch für Falschparker strenger. So wird insbesondere das Parken auf Behindertenparkplätzen und auf Fahrspuren, die für den öffentlichen Verkehr reserviert sind, geahndet.
- Benutzung von Elektroscootern
Für Fahrer von Elektrorollern gilt künftig eine Helmpflicht, und der Roller muss ein Nummernschild und eine Versicherung haben. Darüber hinaus verfügen die Vermieter dieser Fahrzeuge über einen Geofencing-Service, der verhindert, dass die Scooter außerhalb der zugelassenen Bereiche fahren.
- Telefonieren am Steuer
Die Strafen für die Benutzung eines Mobiltelefons während der Fahrt wurden ebenfalls verschärft. Die Strafen liegen zwischen 422 Euro und 1.697 Euro, sowie einem Führerscheinentzug für 15 Tage bis 2 Monate. Im Wiederholungsfall beträgt das Bußgeld zwischen 644 Euro und 2.588 Euro, dazu kommt ein Führerscheinentzug von 1 bis 3 Monaten und der Abzug von 10 Punkten. Wenn ein Unfall verursacht wird, verdoppeln sich die Tage des Führerscheinentzugs.
- Aussetzen von Tieren
Die neue Straßenverkehrsordnung sieht die gleichen Strafen vor wie für Tötungsdelikte im Straßenverkehr, wenn das Aussetzen eines Tieres einen Unfall mit Verletzten oder Toten verursacht. So drohen bei einem tödlichen Unfall 2 bis 7 Jahre Gefängnis, bei sehr schweren Verletzungen 1 bis 3 Jahre und bei schweren Verletzungen 3 bis 12 Monate.
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Bild: Neue Regeln im italienischen Straßenverkehr – © Shutterstock
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