Bauwesen: erste Neuigkeiten und Vereinfachungen im Wohnbau
02.08.2024 |
Das Dekret „Salva Casa“ wurde kürzlich von der italienischen Regierung verabschiedet: Hier eine Zusammenfassung der Bestimmungen.
Am 28. Juli 2024 trat das sogenannte „Salva Casa“-Dekret in Kraft, ein Gesetz mit "dringenden Bestimmungen zur Vereinfachung von Bauwesen und Stadtplanung".
Der endgültige Text enthält wichtige Überarbeitungen des konsolidierten Baugesetzes (das s.g. Testo unico dell’Edilizia, dessen Gesamtreform bereits von Minister Matteo Salvini angekündigt wurde).
Diese Überarbeitungen umfassen:
- die Herabsetzung der Höchststrafe (von 30.284 EUR auf 10.328 EUR);
- die Verbesserung der Bedingungen für die Bewohnbarkeit von bestimmten Gebäuden (Dachböden und Kleinstwohnungen);
- die Ausweitung der s.g. freien Baumaßnahmen ("interventi in edilizia libera", d.h. Arbeiten, die ohne Genehmigung durchgeführt werden können);
- Änderungen des Verwendungszwecks, die immer zulässig sein werden;
- ein größerer Spielraum (von zwei auf sechs Prozent) für Bautoleranzen ("tolleranze costruttive", d. h. geringfügige Bauabweichungen);
- eine Abschaffung des Erfordernisses der so genannten „doppelten Konformität“, die eine rückwirkende Genehmigung für bestimmte Arten von Bauabweichungen ermöglichte.
Das Dekret sieht auch eine radikale Vereinfachung der Regularisierung von teilweisen Nichtkonformitäten und wesentlichen Änderungen vor, die mittels SCIA durchgeführt werden, nachdem der Grundsatz der stillschweigenden Zustimmung eingeführt wurde: Die Gemeindeämter werden verpflichtet, innerhalb von 45 bzw. 30 Tagen eine verbindliche Entscheidung über Amnestieanträge zu treffen, wonach der Antrag als bewilligt gilt.
Die Umsetzung in Südtirol wird noch geprüft.
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