FER-Auffrischungskurs | Erneuerbare Energien
Beruf & Technik
Verpflichtende Qualifikation für alle Berufsbilder, die Installationstätigkeit und außerordentliche Instandhaltung von mit erneuerbaren Energien betriebenen energetischen Anlagen (FER) durchführen - laut Beschluss der Landesregierung Nr. 579 vom 19.06.2018.
Gemäß Art. 15 der D-Lgs 28/2011 wird festgelegt, dass die berufliche Qualifikation für die Tätigkeit der Installation und der außerordentlichen Wartung von Biomassekesseln, Kaminen und Öfen, photovoltaischen und thermischen Solarsystemen auf Gebäuden, geothermischen Niedrigenthalpie Systemen und Wärmepumpen (EE Anlagen) nur durch den Besitz der technischen und beruflichen Anforderungen erreicht wird.
Informationen über aktuelle Förderungen und Steuerbegünstigungen werden im Kurs eingebaut.
Die Befähigung erreicht man durch den Besuch dieses 16-stündigen Kurses und durch die nachstehende Ausstellung des Diploms vonseiten der Klimahaus Agentur. Für die offizielle Gültigkeit sollte der Betrieb das Diplom in der Handelskammer vermerken lassen.
Diese Qualifikation ist erforderlich bei Arbeiten, die mit staatlichen Anreizen (z.B.: Öko-Bonus, Superbonus 110%) durchgeführt werden.
Die Qualifikation muss alle 5 Jahre durch den FER-Kurs aufgefrischt werden.
ACHTUNG:
- Der Kurs wird NUR für die TECHNISCHEN VERANTWORTLICHEN der jeweiligen Betriebe anerkannt.
- Die Eintragung in der Handelskammer Bozen wird ab sofort als neue Zusatzleistung vom LVH übernommen.
- Für alle, die in der Handelskammer Trient eingetragen sind, ist dieser Kurs nicht gültig, da dort eine andere Regelung gilt.
Bitte wenn möglich Laptop oder Tablet am Samstag mitnehmen.
Keine Sorge: Kontaktieren Sie uns einfach.
Wir sind gerne für Sie da!