Arbeitssicherheit für Vorgesetzte/Vorarbeiter (preposti)
Arbeitssicherheit für Arbeitnehmer
Die Vorgesetzten erhalten vom Betrieb eine spezifische und angemessene Ausbildung und eine regelmäßige Weiterbildung in Bezug auf die eigenen Aufgaben im Bereich der Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz. Diese Ausbildung ersetzt die Ausbildung "Arbeitssicherheit für Arbeitnehmer" gemäß Art. 37 GvD 81/08 nicht. Die Ausbildung beinhaltet:
a) Betroffene Hauptpersonen und die entsprechenden Pflichten
b) Definition und Ermittlung der Risikofaktoren
c) Risikobewertung
d) Ermittlung der technischen organisatorischen und verfahrensbedingten Arbeitsschutzmaßnahmen. Gemäß Art. 37 GvD 81/08 in geltender Fassung. Aus rechtlichen Gründen ist für den Erhalt des Diploms die volle Anwesenheit erforderlich.
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