Arbeitssicherheit für Arbeitnehmer (Spezifisches Modul ATECO Kodex hoch)
Arbeitssicherheit für Arbeitnehmer
Gemäss Art. 37 GvD 81/08 i.g.F. muss der Arbeitgeber gewährleisten, dass jeder Arbeitnehmer eine ausreichende und angemessene Ausbildung im Bereich der Gesundheit und Sicherheit mit besonderem Bezug auf Risikokonzepte, Schäden, Prävention, Schutz, Betriebsprävention, Pflichten und Rechte der verschiedenen Subjekte im Betrieb, Aufsichtsbehörden, Kontrollen sowie Risiken, die mit dem Aufgabenbereich verbunden sind, usw..erhält. Betriebe werden aufgrund ihrer ATECO-Kodexe in verschiedenen Risikoklassen (nieder, mittel oder hoch) eingestuft (eine entsprechende Vergleichstabelle finden sie unter www.lvh.it>Weiterbildung), wobei Arbeitnehmer von Betrieben mit niederem Risiko eine Ausbildung über insgesamt 8 Std (4 Std. allg. Modul und 4 Std. spez. Modul), jene mit mittlerem Risiko eine Ausbildung über insgesamt 12 Std. (4 Std. allg. Modul und 8 Std. spez. Modul) und jene mit hohem Risiko eine Ausbildung über insggesamt 16 Std. (4 Std. allg. Modul und 12 Std. spez. Modul) zzgl. Überprüfung der Lerninhalte absolvieren müssen.
Arbeitnehmer, welche ausschließlich Tätigkeiten ausüben, welche keinen Kontakt mit der Produktion mit sich bringen (z.B. Verwaltung, Büro, Sekretariat, usw..), können unabhängig von der Risikoeinstufung des Betriebes die Ausbildung für niederes Risiko machen.
Aus rechtlichen Gründen ist für den Erhalt des Diploms die volle Anwesenheit erforderlich.
Keine Sorge: Kontaktieren Sie uns einfach.
Wir sind gerne für Sie da!
