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Punkteführerschein auf Baustellen ignoriert die Bedürfnisse der Unternehmen

27.09.2024 |

Mehr als tausend Unternehmen in Südtirol haben die von lvh.apa und CNA Alto Adige im Juni gestartete Petition gegen die Maßnahme unterzeichnet, die am 1. Oktober in Kraft tritt.
Die Berufsverbände kritisieren, dass diese Angelegenheit den geringen Respekt des Systems gegenüber den Unternehmen, insbesondere den KMU, verdeutlicht.

„Ja zur Arbeitssicherheit, nein zu immer neuen Formularen, die den Arbeitsprozess nur verlangsamen und zusätzliche Kosten für die Unternehmen verursachen.“ Mit dieser Begründung haben Südtiroler Betriebe in den Sommermonaten massenhaft die Petition des Wirtschaftsverbands Handwerk und Dienstleister (lvh.apa), sowie CNA Alto Adige Südtirol unterzeichne. Diese wendet sich gegen die Einführung des Punkteführerscheins für Unternehmen, die auf Baustellen tätig sind.

Mehr als tausend Unterschriften wurden über die Plattform „Openpetition“ gesammelt und am Freitag, den 27. September, SVP-Senator Meinhard Durnwalder als politischem Stellvertreter übergeben. 

„Wir haben es zu Beginn des Sommers erklärt und bekräftigen es heute, wenige Tage vor Inkrafttreten der neuen Maßnahme, erneut: Der Punkteführerschein wird die Sicherheit auf Baustellen nicht verbessern. Es handelt sich nur um eine weitere bürokratische Verpflichtung“, unterstrichen lvh-Präsident Martin Haller und Claudio Corrarati, Präsident von CNA Trentino-Südtirol.

Das Durchführungsdekret wurde erst zehn Tage vor Inkrafttreten des Gesetzes veröffentlicht. Da sich das Portal der Arbeitsinspektorate noch im Aufbau befindet, müssen die Unternehmen, um weiterhin arbeiten zu können, vorerst eine Selbsterklärung per PEC einreichen. Diese Selbsterklärung muss erneut online eingereicht werden, sobald das Portal aktiv ist. „Doppelte Arbeit, doppelter Zeitverlust“, erneuern die beiden Präsidenten ihre Kritik und verdeutlichten einmal mehr den mangelnden Respekt des Systems gegenüber den kleinen und mittleren Unternehmen, die das Rückgrat der Wirtschaft darstellen.

Senator Durnwalder, hatte auf Anregung der Arbeitgeberverbände einen Änderungsantrag zur Verlängerung der Frist eingebracht. Nun ist er bereit weitere Verbesserungsvorschläge im Senat zu machen, um den Text des Regierungsdokuments insbesondere im bürokratischen Bereich und zugunsten der KMU zu ändern. „Diese Maßnahme erhöht die Bürokratie und führt nicht zum gewünschten Ergebnis. Um die Sicherheit auf Baustellen zu verbessern, muss der Fokus stärker auf die Schulung der Arbeiter gelegt werden“, erklärte Durnwalder.

Der Wirtschaftsverband Handwerk und Dienstleister (lvh.apa) und CNA Alto Adige Südtirol betonen die Bedeutung der Arbeitssicherheit, weisen jedoch darauf hin, dass die Sicherheit am Arbeitsplatz nur durch die Umsetzung bestehender Vorschriften und die Förderung der Sicherheitskultur gewährleistet werden kann. Wichtig ist hierbei, auf die Bedeutung der Sozialpartnerschaft im Handwerk zu setzen. Sie stellt das zentrale Vertragsinstrument zur Sicherung der Rechte von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, sowie Unternehmen im Bauwesen dar.

Die von den beiden Verbänden vorgeschlagene Lösung besteht in der Einführung eines Gesetzes zum Berufszugang im Baugewerbe. Darin sollten die verpflichtenden Anforderungen für die Gründung eines Bauunternehmens definiert werden, wie es in anderen Sektoren bereits der Fall ist. Nur auf diese Weise kann sichergestellt werden, dass diejenigen, die auf Baustellen arbeiten, die erforderlichen beruflichen Standards einhalten, um Qualität und Sicherheit zu gewährleisten. „Der Punkteführerschein auf Baustellen ist leider ein erneutes, negatives Beispiel für die Flut an Bestimmungen, der kleine und mittlere Unternehmen sich zunehmend ausgesetzt sehen. Deshalb fordern wir als Verband: Bürokratie, weniger ist mehr“, so lvh-Präsident Martin Haller.

Wie funktioniert der Punkteführerschein auf Baustellen?

Ab dem 1. Oktober 2024 müssen alle Unternehmen und Selbstständigen, die „physisch“ auf Baustellen tätig sind, einen Punkteführerschein besitzen. Ausgenommen sind nur jene, die Lieferungen oder intellektuelle Dienstleistungen erbringen (dies betrifft den Ingenieurs-, Architekten- und Geometersektor), sowie Unternehmen, die über ein SOA-Zertifikat der Kategorie III oder höher verfügen.

Der Punkteführerschein auf Baustellen wird für jedes Unternehmen mit einem Startguthaben von 30 Punkten ausgestattet. Zusätzlich können weitere 30 Punkte für die Betriebszugehörigkeit und bis zu 40 weitere Punkte durch Investitionen und Schulungen, bis zu einem Maximum von 100 Punkten, erworben werden. Der Punktestand kann bei Verstößen, die zu endgültigen Maßnahmen gegen Arbeitgeber, Führungskräfte oder Vorgesetzte führen, aufgrund von Arbeitsunfällen oder anderen Sicherheitsmängeln, gekürzt werden. Zur Wiederherstellung der Mindestpunktzahl von 15, die erforderlich ist, um auf Baustellen arbeiten zu dürfen, werden spezielle Auffrischungskurse eingerichtet.

 

Im Bild (v.l.n.r.): lvh-Präsident Martin Haller, SVP-Senator Meinhard Durnwalder und Claudio Corrarati, Präsident von CNA Trentino-Südtirol – Foto © lvh.apa

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