Punkteführerschein für Arbeitssicherheit: Erneute Belastung für Unternehmen
25.03.2024 |
Äußerst kritisch sieht die Südtiroler Baubranche das geplante Vorhaben der italienischen Regierung. In Südtirol herrsche bereits eine sehr gute Arbeitssicherheitskultur.
Erst vor kurzem wurde im Amtsblatt der Republik das Gesetzesdekret PNRR 4 (DL 19/2024) veröffentlicht, das eine Neuerung im Bereich Arbeitssicherheit für Unternehmen ab dem 1. Oktober 2024 einführt: den sogenannten Punkteführerschein. Diese Maßnahme soll darauf abzielen, die Sicherheitsstandards am Arbeitsplatz zu erhöhen und Arbeitsunfälle zu reduzieren. Südtirols Baubranche sieht dem Vorhaben der italienischen Regierung skeptisch entgegen. "Unsere Befürchtung ist, dass der Punkteführerschein für Arbeitssicherheit mehr Bürokratie für Unternehmen schafft, ohne den tatsächlichen Nutzen für die Sicherheit am Arbeitsplatz zu erhöhen. Vor allem, da die genauen Modalitäten bis heute noch nicht klar formuliert sind.", kommentiert der lvh-Berufsgruppenobmann Fritz Ploner. "Außerdem wird in Südtirol seit Jahren aktiv in die Sensibilisierung für die Sicherheit am Arbeitsplatz und die Gesundheit der Mitarbeitenden investiert.“
Funktionieren soll der Punkteführerschein wie folgt: Jedes Unternehmen startet mit einem Guthaben von 30 Punkten. Bei Arbeitsunfällen oder Verstößen gegen die Arbeitssicherheitsvorschriften werden Punkte abgezogen. Unternehmen, die einen vorbildlichen Sicherheitsstandard bewahren, können hingegen Bonuspunkte erhalten. Sollten Punkte verloren gehen, besteht die Möglichkeit, durch die Teilnahme an Aufholkursen das Punktekonto wieder aufzufüllen. „Kritisch zu sehen ist die Sanktion für Unternehmen, die auf 15 oder weniger Punkte fallen. Diese verlieren die Qualifikation für die Ausführung von Bauarbeiten und dürfen keine neuen Aufträge mehr übernehmen“, erklärt Ploner. Zudem drohen Bußgelder zwischen 6.000 und 12.000 Euro bei Nichteinhaltung der Vorschriften. Von der neuen Regelung ausgenommen sind Unternehmen mit einer Soa-Zertifizierung, gemäß Artikel 100, Absatz 4, des GVD 36/2023.
Angesichts der Bedenken und der staatlichen Natur des Gesetzes ist der lvh in Kontakt mit der Confartigianato, dem nationalen Handwerkerverband. Letzterer hat keine Abänderungsvorschläge eingereicht, sondern fordert mit einem sogenannten "Emendamento" die komplette Abschaffung bzw. Nicht-Ratifizierung des Gesetzesdekrets. „In die Arbeitssicherheit zu investieren ist wichtig und richtig, allerdings nicht im Sinne von Mehraufwänden für die Wirtschaftstreibenden“, betont der Baugruppenobmann im lvh, Fritz Ploner.
Im Bild: lvh-Baugruppenobmann Fritz Ploner – Foto: Armin Huber
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