Das Recht auf Reparatur
08.02.2024 |
Ein wichtiger europäischer Konsens wurde erreicht. Damit wird nachhaltiger Konsum gefördert und der Reparaturmarkt gestärkt. Das neue Gesetz wird kommt Verbraucherinnen und Verbrauchern, wie auch unabhängigen Reparaturbetrieben (viele davon handwerkliche KMUs) zugute.
Kürzlich haben der Europäische Rat und das Parlament eine Einigung über den Vorschlag der Kommission vom März 2023 erzielt, die gemeinsamen Regeln zur Förderung der Reparatur von Verbrauchsgütern vorsieht.
Ziel ist es, die Reparatur als eine nachhaltigere Konsumoption im Vergleich zum einfachen Austausch zu fördern, und somit zu den klimatischen und umweltbezogenen Zielen des europäischen Green Deals beizutragen.
Im Einzelnen sehen die neuen Regeln Erleichterungen für die Verbraucher/innen sowohl im Rahmen der gesetzlichen Garantie als auch darüber hinaus vor, beschränkt auf technisch reparierbare Produkte (wie Tablets, Smartphones oder Haushaltsgeräte).
Die Hersteller werden verpflichtet, Informationen über ihre Reparaturdienste zu veröffentlichen, einschließlich der Richtpreise für die häufigsten Reparaturen. Um die Entwicklung des Reparaturmarktes zu fördern, sollen die neuen Vorschriften sicherstellen, dass Ersatzteile für technisch reparierbare Güter „zu einem vernünftigen Preis“ verfügbar sind; darüber hinaus wird es den Herstellern verboten sein, vertragliche, hardware- oder softwarebezogene Hürden für die Reparatur zu verwenden. Dazu gehört, das Verhindern der Verwendung von gebrauchten, kompatiblen oder 3D-gedruckten Ersatzteilen durch unabhängige Reparaturbetriebe, im Einklang mit den anwendbaren Gesetzen.
„Endlich eine Maßnahme, welche die Rolle des Handwerks und der kleinen Unternehmen bei der Erreichung der Nachhaltigkeitsziele anerkennt“, kommentiert lvh-Vizepräsident Hannes Mussak. „Von Installateurfirmen über Schneidereien und Kfz-Betrieben bis hin zu Haushaltsgerätetechnikerinnen und -technikern; viele unabhängige Unternehmen werden ihre Reparatur-Aktivitäten weiter ausbauen und unter fairen Bedingungen am Markt agieren können, indem sie qualitativ hochwertige, zugängliche und kostengünstige Dienstleistungen anbieten. Dadurch fördern sie die Kultur der Reparatur und Wiederverwendung im Sinne einer nachhaltigen Gesellschaft“.
Die neuen Vorschriften sehen auch die Schaffung einer europäischen Online-Plattform für Reparaturen vor, die es Verbrauchenden erleichtern wird, geeignete Reparaturbetriebe über praktische Suchfunktionen zu finden.
Im Bild: lvh-Vizepräsident Hannes Mussak – Foto © Florian Andergassen
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