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Gemeindewahlen 2025

Am Sonntag, 4. Mai 2025 wählt Südtirol in den meisten Gemeinden einen neuen Gemeinderat und Bürgermeister/innen.

In jeder Gemeinde in Südtirol sollte ein/e Vertreter/in des Handwerks dabei sein um die Anliegen vorbringen und weiterbringen zu können.

Der lvh unterstützt die Kandidatinnen und Kandidaten dabei.

 

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Gemeindewahlen 2025

MITreden, MITgestalten, MITbestimmen – Aktuelle Themen des Handwerks

Öffentliche Vergabe

Auch kleine Betriebe brauchen Zugang zu öffentlichen Ausschreibungen. Die Aufteilung in Lose und Gewerke muss in der Gemeindepolitik verankert sein.

Konkrete Lösungen

Praktisches Denken und Fachwissen der Handwerker/innen sind bei Gemeindeentscheidungen unverzichtbar. Sie suchen lösungsorientiert und treffen fundierte Entscheidungen.

Wirtschaft vor Ort stärken

Die Nahversorgung zu erhalten, stärkt lokale Betriebe und schafft Arbeitsplätze. Eine starke lokale Wirtschaft nützt der Gemeinde und ihren Bewohnern.

Raumordnung

Die Zuweisung von Gewerbegebieten ist ein zentrales Thema jeder Gemeinde. Handwerksvertreter/innen in der Gemeindepolitik tragen dazu bei, wichtige Entscheidungen zu treffen.

Handwerk als Arbeitgeber

Das Südtiroler Handwerk ist der größte Ausbilder und Arbeitgeber. Es bietet jungen Menschen sichere Arbeitsplätze mit Zukunftsperspektiven und vielfältigen Entwicklungsmöglichkeiten.

Mit Hand, Herz und Verstand

Das Südtiroler Handwerk steht für Handschlagqualität und Vertrauen. Es vereint praktische Veranlagung mit Verstand und schafft für junge Menschen sichere Arbeitsplätze.

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Kandidiere auch DU in deiner Gemeinde.
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Gemeindewahlen 2025

Hier einige häufig gestellte Fragen zum Thema Kandidatur für den Gemeinderat

Achtung: die lvh-Kandidaten und -kandidatinnen müssen selbst mit ihrer Liste/Partei, für die sie antreten möchten, in Kontakt treten, damit sie auf die Kandidatenliste kommen und damit die Kandidatenlisten fristgerecht abgegeben werden.

Der lvh übernimmt dies nicht.

Vor der Wahl

Wie groß ist der Zeitaufwand, sollte ich gewählt werden?

Der Gemeinderat trifft sich im Schnitt alle 1-2 Monate zu einer Sitzung.
Der Gemeindeausschuss hingegen circa einmal pro Woche.
Darüber hinaus kann ich individuell bestimmen wie viel Zeit ich investieren möchte, um mich zu informieren und mich auszutauschen mit den Bürger/innen.

Wird meine Arbeit im Gemeinderat oder Gemeindeausschuss auch finanziell vergütet?

Als Mitglied des Gemeindeausschusses bekomme ich ein Fixum pro Monat ausbezahlt.
Im Gemeinderat hingegen bekomme ich ein Sitzungsgeld je Sitzung bei der ich anwesend war.
Hinzu kommt ein Fixum, wenn ich in Kommissionen zu bestimmten Themen mitarbeite.

Wichtige Termine für die Kandidatur

  • Hinterlegung Listenzeichen: Parteien oder politisch organisierte Gruppen können ihr traditionelles Listenzeichen beim Präsidium der Landesregierung am 6. und am 7. März 2025 hinterlegen.
  • Hinterlegung Kandidatenlisten: Die Kandidatenlisten und die entsprechenden Listenzeichen sind zwischen dem 14. und dem 18. März 2025 vorzulegen.

Wer kann nicht zum Gemeinderatsmitglied (oder Gemeindereferent/in oder Bürgermeister/in) gewählt werden?

Die Nichtwählbarkeitsgründe sind im Kodex der örtlichen Körperschaften vollständig geregelt (Regionalgesetz Nr. 2/2018). Folgende Personen können beispielsweise nicht zum Gemeinderatsmitglied gewählt werden: 

  • Verwalter/innen oder Vertreter/innen von Anstalten, Konsortien oder Betrieben, die von der Gemeinde oder öffentlichen Sonderbetrieben abhängig sind 
  • Gesetzliche Vertreter/innen und Führungskräfte der Aktiengesellschaften, in denen die Gemeinde 50 % des Kapitals stellt 
  • Personen, gegen die rechtskräftige, strafrechtliche Urteile für bestimmte Vergehen z.B. gegen die Öffentliche Verwaltung, erlassen wurden. 

 Die Annahme von Bauaufträgen oder Dienstleistungsaufträgen der Gemeinde stellt keinen Hinderungsgrund für die Wahl als Gemeinderatsmitglied dar! 

Welche Ämter sind mit dem Amt des Gemeinderatsmitglieds (oder Gemeindeausschussmitglieds oder Bürgermeisters) unvereinbar?

Grundsätzlich kann gesagt werden, dass ein Amt immer dann unvereinbar ist, wenn es einen funktionellen oder finanziellen Bezug zur Gemeinde gibt, weil der Betrieb oder die Körperschaft Dienste für die Gemeinde ausübt, von derselben kontrolliert oder finanziert wird. Abgesehen von den unten genannten Fällen bedingt die Ausführung von Arbeiten für die Gemeinde keine Unvereinbarkeit. 

Beispielhaft könnten folgende Fälle genannt werden, in welchen eine Unvereinbarkeit besteht:  

  • Verwalter/innen, Vertreter/innen, Rechtsberater/innen, Verwaltungsberater/innen oder technische Berater/innen einer Körperschaft oder eines Betriebes, welche der Aufsicht der Gemeinde unterliegen und in denen diese eine Beteiligung von mindestens 20 Prozent innehat bzw. die von dieser kontinuierlich eine Unterstützung über einem bestimmten Limit erhalten 
  • wer in irgendeiner Weise an Diensten, der Eintreibung von Gebühren, Abgaben oder Werkverträgen (z.B. Erbringung des Mülldienstes oder Führung des Recyclinghofs) im Interesse der Gemeinde beteiligt ist, sofern der Wert im Jahr den Bruttobetrag von € 258.228,44 übersteigt 
  • wer an privaten gewinnorientierten Gesellschaften und Unternehmen beteiligt ist, die kontinuierlich von der Gemeinde mit mind. 258.228,44 Euro brutto/Jahr unterstützt werden  
  • wer als Partei in einem Zivil- oder Verwaltungsverfahren mit der Gemeinde einen Streit anhängig hat 
  • wer gegenüber der Gemeinde oder einem abhängigen Betrieb eine fällige Schuld hat, z.B. wegen Steuern, Abgaben und Gebühren 
  • Inhaber/innen einer Konzession für Gemeindegüter, sofern die Konzessionsgebühr 5 Prozent der laufenden Ausgaben des jeweiligen Gemeindehaushalts oder den Betrag von 51.645,68 Euro überschreitet. 

 Außerdem gibt es folgende Fälle der Unvereinbarkeit im Falle der Wahl zum/zur Bürgermeister/in oder zur Gemeindereferentin/zum Gemeindereferenten: 

  • Geschwister, Ehepartner/in, Lebenspartner/in, de facto Partner/in, Verwandte in auf – oder absteigender Linie, Verschwägerte im ersten Grad, Adoptivvater bzw. Adoptivmutter und Adoptivkind, Pflegeperson und Pflegekind dürfen nicht demselben Gemeindeausschuss angehören 
  • Ausübung des Amts als Präsident/in, General- oder Vizegeneraldirektor/in eines Kreditinstituts mit Sitz oder Filiale in der Gemeinde 
  • Ausübung des Amts als Präsident/in oder Mitglied des Verwaltungsrats einer Genossenschaft oder eines Genossenschaftskonsortiums, die bzw. das direkt den Schatzamts- oder den Steuereinhebungsdienst im Auftrag der Gemeinde führt 
  • Wenn die Ehepartnerin/der Ehepartner, eingetragene Lebenspartner/in, de facto Partner/in, Verwandte oder Verschwägerte bis zum zweiten Grad, Inhaber/in der Konzession oder Auftragsnehmer/in für die Abgabenerhebung, Schatzmeister/in oder andere Gemeindedienste sind, wenn der Wert des Auftrags oder der Konzession den jährlichen Bruttobetrag von 258.228,44 Euro überschreitet. 

Welche Enthaltungspflichten bestehen, wenn man zum Gemeinderatsmitglied oder in den Gemeindeausschuss oder zur Bürgermeisterin/zum Bürgermeister gewählt wird?

Gemeinderatsmitglieder dürfen an der Beschlussfassung betreffend private Körperschaften, Vereine, Beiräte, Gesellschaften, und Unternehmen, die ihrer Verwaltung oder Aufsicht unterworfen sind, oder für die sie tätig sind, nicht teilnehmen. Dieses Verbot gilt auch, wenn die Beschlüsse ein Interesse des Mitglieds, der Ehegattin/des Ehegatten, der eingetragenen Lebenspartnerin/des eingetragenen Lebenspartners oder de-facto Partners/Partnerin, eines Verwandten oder Verschwägerten bis zum zweiten Grad betreffen. 

Amtierende Gemeinderatsmitglieder dürfen keine Gemeindegüter, weder im privaten Verhandlungswege, noch über Versteigerungen, erwerben.  

Mitglieder des Gemeindeausschusses dürfen, wenn sie für die Sachbereiche Raumordnung, Bauwesen oder öffentlich Arbeiten zuständig sind, in diesen Sachbereichen keine berufliche Tätigkeit im Bereich des privaten und öffentlichen Bauwesens auf dem Gemeindegebiet ausüben (z.B. dürfen sie nicht an der Ausschreibung für den Bau einer neuen Grundschule teilnehmen).  

Allgemeine Infos zur Arbeit im Gemeinderat

Welche Entscheidungen können tatsächlich auf Gemeindeebene getroffen werden?

Der Gemeinderat ist für viele Entscheidungen in der Gemeinde zuständig. Das fängt bei rechtlich notwendigen Entscheidungen an, geht über urbanistische Fragen bis zu den Ausgaben der Gemeinde. Ich kann somit was bewirken, mitbestimmen und ändern!

Was ist meine Aufgabe für das Handwerk, nachdem ich gewählt wurde?

Ich habe die Möglichkeit und die Aufgabe die Leistungen und Forderungen des lvh in die Gemeinden hinauszutragen.

Ich sollte mich informieren, die Tagesordnung der Sitzungen studieren, mich mit meiner politischen Fraktion abstimmen und vor allem mit den Bürgern und Bürgerinnen meiner Gemeinde austauschen.

Worin liegt der Unterschied zwischen Gemeinderat, Gemeindeausschuss und Bürgermeister?

Der Gemeinderat ist das wichtigste Entscheidungsorgan der Gemeinde und wird direkt von der Bevölkerung gewählt.

Der Bürgermeister macht einen Vorschlag für die Mitglieder des Ausschusses aus den Reihen des Gemeinderates. Der Vorschlag muss vom Gemeinderat bestätigt werden.
Jedes Mitglied des Ausschusses bekommt bestimmte Fachgebiete zugewiesen, wie z. B. Handwerk.

Der Bürgermeister/die Bürgermeisterin wird direkt von den Wählern eines Dorfes gewählt. Er/Sie ist automatisch Teil des Ausschusses und seine/ihre Stimme ist gleich gesetzt mit jenen der anderen Ausschussmitglieder.
Der Bürgermeister/die Bürgermeisterin hat die Aufgabe Gesetze zu unterschreiben und sich um deren Durchführung zu kümmern.

Wie läuft es ab, wenn ich einen Änderungsvorschlag für den Gemeinderat habe?

  1. Der Änderungsantrag an die Gemeinde wird eingereicht
  2. Ausschuss und Bürgermeister/in befinden darüber. Sie kontrollieren, ob der Antrag rechtlich in Ordnung ist und z. B. Landesgesetze eingehalten werden
  3. Spricht sich der Ausschuss:
    • dafür aus, dann entscheidet der Gemeinderat über die definitive Umsetzung
    • dagegen aus, dann geht der Antrag direkt an den Antragsteller zurück mit Anmerkungen wieso der Antrag abgelehnt wurde
  4. Spricht sich der Gemeinderat auch dafür aus, dann muss sich der/die Bürgermeister/in um die Umsetzung kümmern.
  5. Spricht sich der Gemeinderat dagegen aus, dann muss entweder der Ausschuss Änderungen vornehmen am Antrag, oder er wird fallen gelassen.

Unterstützung des lvh

Wie unterstützt mich der lvh bei meiner Kandidatur?

Der lvh unterstützt alle Kandidaten und Kandidatinnen bei den Gemeinderatswahlen 2025, welche dem Handwerk entspringen und sich für das Handwerk auf Gemeindeebene einsetzen.

Die konkrete Unterstützung sieht wie folgt aus:

  • Porträt alle Kandidaten und Kandidatinnen in der manufakt April 2025
  • Wahlaufruf auf der Facebook- und Instagramseite des lvh mit Fotos und Infos zu den einzelnen Kandidaten und Kandidatinnen
  • Pressemitteilung an den deutschen und italienischen Presseverteiler des lvh mit Vorstellung der Kandidaten und Kandidatinnen
  • Einheitliche Kommunikation mit eigenem Logo und Slogan
  • Argumentationshilfen bei wichtigen Themen des Handwerks
  • Webinar mit wichtigen Infos rundum Themen des Handwerks

Ich wurde gewählt. Wie hilft mir der lvh nun weiter?

  • Jährliche Fortbildung, um über die aktuellen Themen des Handwerks gut vorbereitet zu sein
  • Bei wichtigen Anliegen, welche auch auf Landesebene relevant sind, gibt der lvh die Informationen an die zuständigen Stellen in der Landespolitik weiter und fungiert als Multiplikator.

In meinem Dorf gehören alle lvh-Handwerkskandidaten einer bestimmen Partei an. Warum ist das so?

Die Unterstützung der Handwerkskandidaten geht von der Ortsgruppe, welche vom Ortsobmann/der Ortsobfrau geführt wird, aus. Handwerkskandidaten und -kandidatinnen, die vom lvh unterstützt werden, müssen zwingend die Unterstützung des Ortsobmanns/frau haben. Andere Gremien des Verbands mischen sich in dieses Thema hingegen nicht ein.

Auf Gemeindeebene geht es aber weniger um große Ideologien, sondern vielmehr um Sachpolitik, um konkrete und praktische Fragen.

Es ist sehr wohl möglich, dass ein Ortsobmann/frau mehrere KandidatInnen unterstützt, welche unterschiedlichen Parteien/Listen angehören.

Alle lvh-Kandidaten eint das Bewusstsein, für das Südtiroler Handwerk anzutreten, um die Interessen der vielen lokalen Betriebe zu vertreten, sich landesweit zu vernetzen und zum Wohle des Handwerks zusammenzuarbeiten.

Kandidiere auch du für das Handwerk in deiner Gemeinde!

Martin Haller • lvh-Präsident

Auch künftig soll in jedem Südtiroler Gemeinderat mindestens eine Stimme für das Südtiroler Handwerk sprechen.

In vielen Bereichen gilt es in den nächsten Jahren wichtige und zukunftsweisende Entscheidungen zu treffen. Deshalb suchen wir für die Gemeindewahlen 2025 engagierte Kandidatinnen und Kandidaten aus dem Handwerk! Ihre Erfahrung und Perspektive sind entscheidend, um die Interessen des Handwerks in den Gemeinden zu vertreten.

Gestalten Sie aktiv die Zukunft Ihrer Gemeinde mit und setzen Sie sich für eine starke handwerkliche Stimme ein.
Wir unterstützen Sie dabei!

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