Unterbringung der Mitarbeiter am Betriebssitz möglich
16.10.2020 |
Zukünftig können Unternehmer ihren Mitarbeitern in Betriebsgebäuden temporäre Unterkunftsmöglichkeiten anbieten. Dieser Landesgesetzentwurf wurde am Dienstag von der Landesregierung getroffen und soll demnächst definitiv vom Landtag abgesegnet werden.
Immer wieder standen Südtirols Arbeitgeber vor der Herausforderung, temporäre Wohnmöglichkeiten für ihre Angestellten und Mitarbeiter zu finden bzw. zu schaffen. Häufig wurden sie in Pensionen, Einrichtungen von sozialen Hilfsorganisationen oder sogar in privaten Wohnungen von den Betriebsinhabern untergebracht. „Sogenannte Arbeiterwohnheime sind eher in Ballungszentren zu finden. In der Peripherie wären solche Strukturen aufgrund ihrer geringen Rentabilität, aber auch aufgrund ihrer schwankenden Belegung ohnehin nicht der richtige Weg, diesem Phänomen entgegenzuwirken“, erläutert lvh-Präsident Martin Haller. Nun könnte dieses Problem schon bald der Vergangenheit angehören. Vor kurzem hat die Südtiroler Landesregierung einen Gesetzesentwurf genehmigt, der Unternehmen ermöglicht, ihren Mitarbeitern die temporäre Unterbringung am Betriebssitz anzubieten. „Damit können Betriebsinhaber nun in Gewerbegebieten eigene Unterkünfte schaffen. Unsere Zielsetzung war es, arbeitswilligen Menschen zu unterstützen und ihnen damit Zeit zu verschaffen, um eine geeignete Wohnung für sich und ihre Familie zu finden“, bekräftigt Haller.
Die zeitweilige Unterbringung der Mitarbeiter direkt am Betriebssitz sei gerade auch in der Coronakrise sinnvoll und von großem Vorteil. Der Vorschlag für diese neue Regelung wurde vom Wirtschaftsverband lvh.apa und seinem Vertreter im Südtiroler Landtag Gert Lanz vorgebracht. „Neue Fachkräfte zu finden und Mitarbeiter in dieser Form verstärkt an den Betrieb zu binden sind derzeit wichtiger denn je. Insbesondere das Südtiroler Baugewerbe könnte den positiven Nebeneffekt dieses Beschlusses zu spüren bekommen“, betont Lanz.
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