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Schnellere Auszahlungen für Lohnausgleich über FSBA

14.05.2020 |

Insgesamt 1,9 Millionen Euro hat der Solidaritätsfonds für das Handwerk (FSBA) für Lohnausgleichsanfragen bereits an 4.300 Südtiroler Arbeitnehmer ausbezahlt. Damit kommen eindeutig die Vorteile der bilateralen Körperschaft und des autonomen Verwaltungsmodells zum Tragen.

Seit 2016 zahlen Südtirols Unternehmer (mit Ausnahme des Bausektors) in den Solidaritätsfonds für das Handwerk (FSBA) ein. Der Fonds wurde im Rahmen der Bilateralen Körperschaft für das Handwerk gegründet und dieser zahlt in Fällen von Arbeitsausfällen die Lohnausgleichsbeträge aus. Durch die regelmäßige Einzahlung der Südtiroler Betriebe konnte in den letzten vier Jahren Kapital angehäuft werden, welches nun den Arbeitnehmern im Zuge der Covid-19-Krise zugutekommt und sprichwörtlich in das lokale Handwerk zurückfließt. „Im Grunde handelt es sich hierbei um ein einzigartiges Modell für einen individuellen Sektor, welches eine autonome und flexible Verwaltung ermöglicht“, erklärt der Präsident der Bilateralen Körperschaft im Handwerk, Martin Haller. Bereits im März haben 4.300 Arbeitnehmer aufgrund des Lockdowns einen Antrag auf Lohnausgleich gestellt. Der Solidaritätsfonds für das Handwerk (FSBA) hat sofort reagiert und die Lohnausgleichszahlungen großteils mit jenen Eigenmitteln finanziert, welche durch die Einzahlung der Betriebe entstanden sind. Das Cura-Italia-Dekret sah für den Lohnausgleich über den FSBA lediglich 60 Millionen vor. Für die Sonderlohnausgleichskasse (Lohnausgleich für alle Sektoren, wo kein gesetzlicher oder vertraglicher Fond vorgesehen ist) hingegen wurden im Vergleich 1,2 Mrd. (14 Millionen für Südtirol) bereitgestellt. Bis eine größere Summe von Seiten des Staates auch für den FSBA definiert ist, konnten die Eigenmittel des Fonds verwendet und damit viele Arbeitnehmer aufgefangen werden. „Allein für die zwei Wochen im März konnten über den Solidaritätsfonds für das Handwerk bereits 1,9 Millionen Euro ausbezahlt werden. Während sich die bürokratischen Hürden und die Dauer der Auszahlung für die Sonderlohnausgleichskasse über das Versicherungsinstitut INPS in die Länge ziehen, ist durch die bilaterale Körperschaft eine schnelle und effiziente Auszahlung möglich. Wir sind sehr stolz, dass sich das Modell der Fondsverwaltung durch die Sozialpartner bewährt hat und gut funktioniert“, betont Martin Haller.

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