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Neuerungen zur Lehre mit Berufsschule

07.08.2024 |

Die Lehre mit Berufsschule endet mit der Lehrabschlussprüfung. Die Verordnung für die Lehrabschlussprüfung wurde abgeändert und bringt ab 1. September 2024 einige Neuerungen mit sich.

Der Lehrling kann die Lehrabschlussprüfung auch vorzeitig absolvieren, wenn er die schulische Ausbildung abgeschlossen hat und die betrieblichen Ausbildungsziele in kürzerer Zeit erreicht hat. Der Arbeitgeber und der Lehrling treffen in diesem Fall eine Vereinbarung, über welche die Lehrzeit um bis zu sechs Monate verkürzt werden kann. Die Vorlage für die Vereinbarung für die Verkürzung der Lehrzeit kann hier heruntergeladen werden: Dienst | CIVIS, das neue Südtiroler Bürgernetz: Lehrvertrag zum Erwerb einer Qualifikation

Weitere Änderungen betreffen die Anerkennung ausländischer Bildungsabschlüsse und Berufserfahrungen für die Verkürzung der Berufspraxis bei Privatisten. Die Anmeldung zur Lehrabschlussprüfung sowie der Prüfungsablauf wurden an die aktuellen Bestimmungen zur Inklusion angepasst.

Zudem wurden die Voraussetzungen für eine teilweise Befreiung von der Lehrabschlussprüfung festgelegt und jene für Ergänzungsprüfungen, damit Bildungsabschlüsse mit dem Lehrabschluss gleichgestellt werden können.

Foto: Shutterstock.com

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