Mietwagenunternehmer: Nur staatliche Lösungen sind effizient!
25.06.2020 |
Die Abstandsregeln in den Nicht-Linientransporten hat die Südtiroler Landesregierung diese Woche aufgehoben: Ein kleiner Hoffnungsschimmer für die Covid-19-Härtefälle, die Mietwagenunternehmer. „Doch das wird nicht ausreichen. Besonders in diesem Sektor müssen wir an staatlichen Lösungen arbeiten“, fordert lvh-Präsident Martin Haller.
Reisebeschränkungen, fehlende Schülertransporte und die reduzierte Passagieranzahl: Das sind alles Faktoren, die sich über Monate negativ auf die Arbeit der Mietwagenunternehmer ausgewirkt haben. Sie zählen zu den schwerwiegendsten Opfern der Covid-19-Krise. Ein Hoffnungsschimmer kam diese Woche von der Südtiroler Landesregierung: So wie vom lvh Wirtschaftsverband Handwerk und Dienstleister mehrfach gefordert, wurden die nicht öffentlichen Busdienste den öffentlichen Busdiensten gleichgestellt. Das heißt, dass die bisher bestehenden Abstandsregeln für Nicht-Linientransporte nicht mehr im Landesgesetz enthalten sind. Folglich besteht jetzt lediglich die Pflicht, im öffentlichen Nahverkehr sowie bei Nicht-Linientransporten den Schutz von Mund und Nase zu tragen. „Wir freuen uns sehr, dass unsere Anliegen berücksichtig wurden und ein Schritt auf die Mietwagenunternehmer zugegangen wurde. Doch besonders bei diesem Punkt ist eine staatliche Lösung dringend nötig“, fordert lvh-Präsident Martin Haller. „Schließlich müssen sich die Mietwagenunternehmer, wenn sie in den Süden fahren, an die strengeren nationalen Regeln halten. Das macht die Fahrt für die Betriebe dann wieder unrentabel.“ Forderungen auf nationaler Ebene wurden vor kurzem bereits in Zusammenarbeit mit dem nationalen Handwerkerverband Confartigianato gestellt. Dabei wurde ein umfangreiches Maßnahmenkatalog ausgearbeitet, das kürzlich beim Treffen mit Salvatore Margiotta, Unterstaatssekretär des Ministeriums Infrastrukturen und Transport, diskutiert wurde. Unter anderem enthält dieser wichtige Punkte, wie einen Entschädigungsfonds, die Stundung der Leasing-Raten sowie die Bezahlung von Transportleistungen, die aufgrund der Unterbrechung des Schuljahres nicht durchgeführt wurden.
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