Lohnausgleichskasse fängt auch Lehrlinge im Bausektor auf
23.03.2020 |
Im Falle von Arbeitssuspendierungen oder -reduzierungen aufgrund des Coronavirus/Covid-19 erhalten nun dank eines territorialen Sonderabkommens auch die Lehrlinge im Bau eine Vergütung.
Letzte Woche gab es zahlreiche Rückmeldungen und Fragen von Seiten von Bauunternehmen, welche ihre Lehrlinge aufgrund der Schließung der Baustellen nach Hause schicken mussten. Das Problem: bis zu diesem Zeitpunkt war für die Auszubildenden im Bausektor keine Vergütung im Fall von Arbeitsausfällen vorgesehen. Die Sozialpartner haben umgehend auf diese Notwendigkeit, bedingt durch Covid-19, reagiert und eine Lösung gefunden. Baukollegium, lvh.apa, CNA-SHV sowie die Gewerkschaften FILCA SGB CISL, FILLEA AGB CGIL, FENEAL SGK UIL und ASGB BAU haben ein territoriales Sonderabkommen ausgehandelt, das den Bedingungen und der Vergütung der ordentlichen Lohnausgleichskasse entspricht. Das Abkommen gilt für alle Lehrlinge, die in die Bauarbeiterkasse der Autonomen Provinz Bozen eingeschrieben sind. Die Vergütung entspricht 80 Prozent der nicht gearbeiteten Stunden und gilt für eine Höchstdauer von neun Wochen – vorbehaltlich gesetzlich vorgesehener längerer Zeiträume. Der Beitrag wird von der Bauarbeiterkasse ausbezahlt, welche für die Kosten aufkommt. Gültig ist die Bestimmung vom 16. März bis zum 31. August 2020. „Dies ist ein großes und wichtiges Zeichen des Zusammenhalts zwischen den Arbeitgeber- und Arbeitnehmerverbänden. Es gilt nun, nicht nur das Überleben der Betriebe, sondern auch die Sicherung der Ausbildungs- und Arbeitsplätze zu garantieren“, sind sich Arbeitgeberverbände und Gewerkschaften einig.
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