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Körperpflegeberufe: Ab Montag endlich wieder an die Arbeit

08.05.2020 |

Besonders in den letzten zwei Wochen haben sich Schönheitspfleger wie Friseure auf die Wiedereröffnung ihrer Salons vorbereitet. Kommenden Montag ist es soweit. Im Rahmen einer Videokonferenz hat der lvh gemeinsam mit Arbeitsinspektor Sieghart Flader heute die vorgeschriebenen Sicherheitsauflagen vorgestellt.

Lange und intensiv hat der Wirtschaftsverband auf lokaler und nationaler Ebene interveniert, um auch die Tätigkeiten der Körperpflegeberufe zuzulassen. Am kommenden Montag ist es endlich soweit. Der Großteil der Friseure und Schönheitspfleger hat bereits volle Terminkalender. „Es ist notwendig und gut, dass nun auch unsere Bereiche wieder arbeiten dürfen“, betonen die Obfrau der Schönheitspfleger im lvh Karin Ploner und die Obfrau der Friseure im lvh Sigrid Terleth. Heute früh morgens (1 Uhr) hat der Landtag das Landesgesetz für den "Maßnahmen zur Eindämmung der Verbreitung des Virus Sars-CoV-2 in der Phase der Wiederaufnahme der Tätigkeiten" genehmigt, heute Nachmittag soll es veröffentlicht werden. Für die Körperpflegeberufe enthält das Gesetz sämtliche Sicherheits- und Hygienevorschriften. Diese hat der lvh heute im Rahmen einer Videokonferenz vorgestellt, an der rund 200 Südtiroler Schönheitspfleger und Friseure teilgenommen haben. Vor allem Landesarbeitsinspektor Sieghart Flader sprach klare Worte: „Der Betriebsinhaber hat die Verpflichtung, die Einhaltung der vorgeschriebenen Sicherheitsbestimmungen zu gewährleisten. Gerade bei den Körperpflegeberufen besteht ein direkter Kontakt zum Kunden, sodass umso mehr auf den Gesundheitsschutz geachtet werden muss.“ Konkret sieht das Landesgesetz vor, dass die Dienstleister sprich Friseure und Schönheitspfleger bei ihrer Arbeit eine FFP2-Maske tragen müssen, während für den Kunden ein herkömmlicher Nasen-Mundschutz ausreichend ist. Vorgeschrieben ist außerdem das Fiebermessen der Kunden vor Betreten des Studios mit einem Laser-Fiebermesser. Innerhalb des Salons besteht die Regel von einem Kunden pro 10 Quadratmeter. Sämtliche Geräte und Arbeitsplätze müssen nach jedem Kundenbesuch desinfiziert und gereinigt werden. „Ob all diese Vorschriften auch zukünftig aufrecht bleiben, ist abhängig von der Entwicklung des Virus. Sofern es keine neuen Infizierungen gibt, könnten die Regeln noch gelockert werden. Daher sind wir nun alle gefordert, die Sicherheitsbestimmungen strengstens einzuhalten“, betonte lvh-Präsident Martin Haller. Tobias Toll der lvh-Rechtsabteilung stellte im Rahmen der Videokonferenz das Mitgliedspaket der Risikobewertung Covid-19 vor.
Für beide Berufskategorien herrscht vorerst Aufatmen. Die Arbeit kann endlich wieder aufgenommen werden.
Hier geht’s zur Videoaufzeichnung.

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