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Klare Regeln für Hausschlachtungen

25.07.2023 |

Nach zweijähriger Intervention auf politischer Ebene ist ein Meilenstein erreicht worden: Der Südtiroler Landtag hat den Gesetzesentwurf mit den Vorschlägen der Metzger/innen im lvh zum Thema Hausschlachtungen veröffentlicht. Damit wurde eine wegweisende Entscheidung getroffen, um sicherzustellen, dass nicht autorisiertes oder unkontrolliertes Fleisch in den Handel gelangt und somit die Lebensmittelsicherheit gewährleistet wird.

Die Initiative zur Gesetzesänderung ging von der Berufsgemeinschaft der Metzger/innen aus, wurde von den Tierärztinnen und Tierärzten mitgetragen, sowie Seitens des Landestierärztlichen Dienstes erarbeitet. Der kürzlich genehmigte Gesetzesentwurf beinhaltet konkrete Punkte, die von Berufsgemeinschaft eingebracht wurden und sorgt zukünftig für klare Regeln bei Hausschlachtungen. „Uns geht es primär darum, dass nicht unautorisiertes Fleisch auch nicht verkauft wird“, unterstreicht der Obmann der Metzger/innen im lvh, Klaus Kofler.

Zu den eingebrachten Gesetzesabänderungen zählt unter anderem die Vorankündigung an den Amtstierarzt. Zukünftig müssen Hausschlachtungen von Rindern drei Tage im Voraus dem Amtstierarzt angekündigt werden. Diese Maßnahme gewährleistet eine effektive Überwachung und Kontrolle der Schlachtungen. Geregelt wurde auch die Schlachtmenge. Diese wurde jährlich für den Eigenkonsum auf 1,2 Großvieheinheiten reduziert. „Dieser Schritt ist realistisch und trägt zur Sicherstellung eines verantwortungsvollen Umgangs mit Hausschlachtungen bei“, erklärt Obmann Klaus Kofler. Auch lvh-Vizepräsident Hannes Mussak zeigt sich über die neue Regelung erfreut: „Der Wirtschaftsverband für Handwerk und Dienstleister hat sich gemeinsam mit den Metzgerinnen und Metzgern im lvh lange für klare Regeln bei der Hausschlachtung eingesetzt. Diese wegweisende Entscheidung gewährleistet die Lebensmittelsicherheit.“
Der Vorschlag des lvh hinsichtlich der Entsorgung der Schlachtkörper wurde ebenfalls aufgenommen: Die Schlachtabfälle müssen zur nächstgelegen autorisierten Entsorgungsvorrichtungen transportiert werden. Dadurch wird eine ordnungsgemäße Entsorgung gewährleistet und mögliche gesundheitliche Risiken minimiert.

Die Berufsgemeinschaft der Metzger/innen im lvh bedankt sich für die Anpassung der jeweiligen Punkte. Damit sei ein wichtiger Schritt in Richtung Qualitätsfleisch und Lebensmittelsicherheit gelungen.

Im Bild: Obmann der Metzger/innen im lvh, Klaus Kofler – Foto © lvh.apa

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