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Kfz-Handwerk: Experten informieren über Gesetzesänderung

01.04.2021 |

Das Kfz-Handwerk freut sich über Neuheiten, die die Revision von Anhängerkupplungen, den Austausch von Gastanks und Co. betreffen. „Die neue Gesetzeslage bietet neue Chancen für Südtirols Werkstätten und zugleich Erleichterungen für die Kunden“, betonte Ronnie Mittermair, Obmann der KFZ-Mechatroniker im lvh, bei der Online-Infoveranstaltung.

In Zukunft ist es nicht mehr notwendig, das Fahrzeug nach technischen Änderungen wie z.B. die Montage von Anhängerkupplungen zur Landesprüfstelle nach Bozen zu bringen, um dort eine praktische Abnahme zu machen. „Akkreditierte Werkstätten können nach dem Eingriff einfach einen Nachtrag in der Zulassungsbescheinigung anfordern. Dies betrifft neben dem Einbau der Anhängekupplung u.a. auch den Austausch des Flüssiggastanks nach zehn Jahren“, erklärten die drei Experten des Kraftfahrzeugamtes Markus Kolhaupt, Helmut Hellrigl und Andrea Lucci bei der Online-Infoveranstaltung. Zu diesem Webinar hat der lvh Wirtschaftsverband Handwerk und Dienstleister gemeinsam mit dem Kraftfahrzeugamt und der Landesprüfstelle eingeladen. „Diese Neuerung bedeutet für die Betriebe, dass sie selber die Revisionen der von ihnen eingebauten Zusatzteile vornehmen können. Somit profitieren sowohl die Werkstätten als auch die Kunden von einem geringeren bürokratischen Aufwand“, sind sich Ronnie Mittermair, Obmann der KFZ-Mechatroniker im lvh, und Sara Perathoner, Obfrau der Karosserietechniker im lvh, einig. Im Zuge des Webinars wurde neben den gesetzlichen Neuerungen auch auf den Antrag zur Akkreditierung und die notwendigen Voraussetzungen der Betriebe genauer eingegangen. Die über 100 Teilnehmer konnten ihre Fragen zu diesem Thema direkt an die Experten stellen.

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