Handwerk begrüßt Maßnahmenpaket für den Neustart
16.04.2020 |
Der lvh begrüßt die gestern von der Landesregierung beschlossenen Maßnahmen, welche den Unternehmen in dieser schwierigen Situation vor allem finanziell unter die Arme greifen sollen. Lösungen werden derzeit noch gesucht für all jene Betriebe, welche kein Anrecht auf Verlustbeiträge haben. Ansuchen sollen nicht nur über Spid, sondern auch über Pec zugelassen werden, so die Forderung des lvh.
Sie hat es wohl am meisten getroffen. Die vielzähligen Südtiroler Kleinstbetriebe, welche schon zu lange stillstehen und keinen Umsatz generieren. Viele leiden unter der Verantwortungslast für ihren Familienbetrieb und ihrer Mitarbeiter. Gestern kam zumindest eine gute Nachricht: Die Landesregierung hat ein umfangreiches Maßnahmenpaket genehmigt, das neben der Stundung von Kapitalraten von geförderten Darlehen vor allem außerordentliche Beiträge mit vereinfachten Verwaltungsverfahren vorsieht. Der lvh begrüßt diese Unterstützung der Südtiroler Klein- und Kleinstbetriebe durch Verlustbeiträge. „Für Betriebe mit bis zu fünf Mitarbeitern sind die Beiträge ein sehr wichtiges Instrument, um diese schwierige Zeit zu überbrücken, ihre laufenden Kosten zu tragen, aber vor allem ihre Mitarbeiter zu halten“, erklärt lvh-Präsident Martin Haller. Durch das Raster fallen zurzeit noch Familienbetriebe mit über fünf Mitarbeitern. „Ein konkretes Beispiel ist der Friseursalon mit sechs Mitarbeitern oder das Mietwagenunternehmen mit sieben Angestellten. Sie kommen mit der derzeitigen Regelung nicht in den Genuss der Verlustbeiträge. Für sie gilt es, nun ebenso schnell weitere Unterstützungsmaßnahmen zu finden“, betont Haller. Einen einfacheren und unbürokratischeren Weg fordert der lvh-Verbandschef für die Abwicklung des Beitragsansuchens. Derzeit sind Anfragen für die Verlustbeiträge nur über Spid möglich. „Es muss umgehend die Möglichkeit eingeräumt werden, Ansuchen auch über PEC zuzulassen. Ansonsten wird der Zugang genau für jene Betriebe erschwert, welche die Unterstützung am dringendsten benötigen. Zu klären ist weiters, ob eine staatliche und eine Landesbeihilfe für Covid-19 kumulierbar sind“, betont Haller.
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