Corona-Hilfen im Sinne von Betriebs- und Mitarbeiterexistenzen
30.03.2021 |
Um wirtschaftliche, aber auch soziale Langzeitfolgen aufgrund von Corona abzufedern, hat die Südtiroler Landesregierung heute die Kriterien für ein umfassendes Hilfspaket verabschiedet. Die schnelle und unbürokratische Auszahlung sind nun ausschlaggebend.
Nach wie vor hält die Corona-Pandemie kleine wie große Unternehmen in Atem. Obwohl die Positivitätsrate rückläufig ist und die Impfungen weiter beschleunigt werden, sind die wirtschaftlichen Auswirkungen nach wie vor immens. Um Umsatzausfälle bis zu einem bestimmten Punkt aufzufangen, hat die Südtiroler Landesregierung bereits im letzten Jahr Überbrückungshilfen für den Mittelstand ermöglicht. Heute wurden die Kriterien eines weiteren umfassenden Hilfspaketes in Höhe von 500 Millionen Euro für Unternehmen und Familien verabschiedet. Die lvh-Spitze begrüßt die Entscheidung der Südtiroler Landespolitik. „Neben den staatlichen Beihilfen benötigt die Südtiroler Wirtschaft die außerordentlichen Beiträge des Landes. Es sind zahlreiche Sektoren, die große Einbußen zu verbuchen haben und die durch das lokale Hilfspaket einigermaßen abgefedert werden können“, betont lvh-Präsident Martin Haller. Besonders begrüßenswert sei, dass im Bereich der Verlustbeiträge die Grenze der Beschäftigtenzahlen aufgehoben wurde und somit keine Betriebe mehr durch das Raster fallen sowie der sektorenspezifische Beschluss zur Unterstützung der Fitnessstudios. „Um die Existenz der Südtiroler Unternehmen und deren Mitarbeiter nicht weiter zu gefährden, hoffen wir auf eine schnelle und unbürokratische Auszahlung der Hilfsgelder“, betont der lvh-Chef.
Auf eine finanzielle Entschädigung hoffen weiterhin Südtirols Friseure, welche in Südtirol in der zweiten Lockdown-Phase schließen mussten, während die Berufskollegen im restlichen Italien und trotz roter Einstufung arbeiten durften. „Zumal es sich bei diesen Betrieben um Kleinbetriebe handelt, sollte für diese Arbeitsausfälle noch rückwirkend eine Lösung angedacht werden“, unterstreicht Haller. Noch ausständig sind die Auszahlungen für die ausgefallenen Schülertransporte der Mietwagenfahrer im Jahr 2020.
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