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„Auch andere Betriebe benötigen die GIS-Befreiung!“

24.06.2020 |

Völlig von der Gemeindeimmobiliensteuer (GIS) sollen die Südtiroler Tourismusbetriebe im laufenden Jahr befreit werden. Anderen Betrieben bleibt die Hälfte der GIS erspart.  Der lvh fordert, dass auch Härtefälle aus anderen Sektoren die Chance zur gänzlichen Befreiung der GIS haben sollten.

Die gestrige Entscheidung der Landesregierung bezüglich der Senkung der Gemeindeimmobiliensteuer (GIS) lässt zahlreiche Südtiroler Wirtschaftsbetriebe aufatmen. Im laufenden Jahr 2020 werden Tourismusbetriebe von der GIS befreit und andere Wirtschaftszweige, die aufgrund der Covid-19-Krise mindestens 20 Prozent Einbußen nachweisen können, zahlen nur die Hälfte, so die Entscheidung der Landesregierung. „Die Südtiroler Landesregierung will damit die wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Krise abfedern. Es ist ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Härtefälle gibt es allerdings auch im Handwerk. Besonders die Mietwagenunternehmer, welche zum Großteil vom Tourismus abhängig sind, sollten berücksichtig werden. Für diese Härtefälle im Handwerk fordert der lvh eine völlige Befreiung der GIS.  Es wäre nur gerecht, wenn diese und andere Betriebe auch die Chance hätten, eine komplette Befreiung der GIS zu beantragen.“   
Es gibt zahlreiche Südtiroler Handwerkstriebe, die mit den Auswirkungen der Krise schwer zu kämpfen haben und die zurzeit mit allen Kräften versuchen, wieder neu zu starten. „Für diese Betriebe geht es um jeden noch so kleinen Geldbetrag. Deshalb ist es wichtig, dass die Entscheidung der Landesregierung nochmals überdacht und eine Möglichkeit für diese Betriebe eingeräumt wird“, fordert Martin Haller.   

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