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Wichtiges Signal: Energieförderungen 2024

21.12.2023 |

Der Ausbau der erneuerbaren Energien, sowie die Steigerung der Energieeffizienz, sind strategische Investitionen in die Zukunft und stehen somit auch 2024 im Mittelpunkt der Förderrichtlinien des Landes. Der Wirtschaftsverband Handwerk und Dienstleister (lvh.apa) begrüßt die von der Landesregierung kürzlich beschlossenen neuen Richtlinien für die Gewährung von Beiträgen im Energiebereich.

Der Fokus der beschlossenen Energieförderungen liegt auf der energetischen Sanierung. Der starke Förderanreiz bei der energetischen Gesamtsanierung bleibt dabei eines der wichtigsten Vorhaben. Dabei gilt, je effizienter das Gebäude, desto höher der Beitragssatz. So wird z.B. die energetische Sanierung eines Gebäudes bei Erreichung des KlimaHaus-Standards C mit 40 Prozent der förderfähigen Kosten gefördert, bei Erreichung des KlimaHaus-Standards B oder R mit 50 Prozent der förderfähigen Kosten.

Bei der energetischen Sanierung von Mehrfamilienhäusern (Kondominien mit mindestens 5 beheizten Baueinheiten und mindestens 5 Eigentümern) liegt der Fördersatz bei Erreichung der KlimaHaus-Klasse B auch 2024 bei 50 Prozent, bei Erreichung der KlimaHaus-Klasse C nun bei 50 Prozent.

Beibehalten wird neben dem Beitrag für Wärmepumpen auch jener für die Installation von Photovoltaikanlagen und Speicherbatterien für Kleinunternehmen zur Deckung ihres Strombedarfs.
„Die neuen Richtlinien für Beiträge im Energiebereich mit dem Schwerpunkt auf die energetische Sanierung und Förderung von erneuerbaren Energien sind ein wichtiges Signal“, betont lvh-Präsident Martin Haller. „Das Handwerk steht voller Überzeugung hinter dem energetischen Wandel und die Experten in den verschiedenen Gewerken des lvh sind die richtigen Partner.“

Das Handwerk spielt bei der Umsetzung eine entscheidende Rolle. Viele Gewerke des Handwerks arbeiten täglich an der Gebäudehülle, in der Anlagen- und Gebäudetechnik oder im Innenbereich und tragen damit seit jeher konkret auch dazu bei Südtirol nachhaltiger zu machen.

Gesuche können von 1. Jänner bis 31. Mai 2024 beim Landesamt für Energie und Klimaschutz eingereicht werden.

Im Bild: Energetische Sanierungen werden gefördert - Foto © shutterstock

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