Noch offene Fragen?
Keine Sorge: Kontaktieren Sie uns einfach.
Wir sind gerne für Sie da!
1
/
1
Erforderlich ist der Besuch einer Fahrschule, um den Führerschein C und eventuell CE zu erlangen. Weiters muss der Berufsführerschein erlangt werden.
Um die fachliche Eignung zu erlangen, muss ein Kurs besucht werden. Die Dauer des Kurses variiert je nach Tonnage: wer sich dafür entscheidet, die Tätigkeit nur mit Fahrzeugen mit einem Gesamtgewicht unter 3,5t auszuüben, kann einen Kurs über 75h besuchen und muss keine Prüfung ablegen. Zur Ausübung der Tätigkeit mit Fahrzeugen über 3,5t, muss ein Kurs von 150h besucht und abschließend eine Prüfung bestanden werden.
Detaillierte Informationen können sie auf der Webseite des Amtes für Tourismus und Mobilität finden.
Privatwirtschaft
Speditionen und Transportunternehmen
Selbstständige Tätigkeit
Um selbstständiger Warentransporteur zu werden und in das nationale Register der Warentransporteure eingetragen zu sein, müssen verschiedene Voraussetzungen gegeben sein:
Keine Sorge: Kontaktieren Sie uns einfach.
Wir sind gerne für Sie da!