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Die Arbeitsunfähigkeitsrente

Die Arbeitsunfähigkeitsrente ist eine zu beantragende finanzielle Leistung, die dem Erwerbstätigen zusteht, sofern eine absolute und permanente Unfähigkeit festgestellt wird, aufgrund derer er keinerlei Arbeitstätigkeit verrichten kann. Unter bestimmten Bedingungen können die Bezieher einer Arbeitsunfähigkeitsrente auch eine Zulage für ihre dauerhafte Betreuung beantragen.

Ihr Ansprechpartner im lvh
Die Arbeitsunfähigkeitsrente
Andreas Innerhofer
Koordinator Patronat INAPA
Bezirksbüro Meran
E-Mail:  inapa@lvh.it
Die Arbeitsunfähigkeitsrente
Klaus Dander
Patronat INAPA
Bezirksbüro Bruneck
E-Mail:  inapa@lvh.it
Die Arbeitsunfähigkeitsrente
Sonia Kompatscher
Patronat INAPA
Hauptsitz Bozen
Die Arbeitsunfähigkeitsrente
Johanna Thaler
Patronat INAPA
Bezirksbüro Brixen
E-Mail:  inapa@lvh.it
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Wem steht es zu?
Der Antrag
Wann steht diese Leistung zu?
Leistungsausmaß

Wem steht es zu?

Anrecht auf die Arbeitsunfähigkeitsrente haben:

  • Arbeitnehmer;
  • Selbstständige (Handwerker, Kaufleute, Landwirte, Pächter und Halbpächter);
  • jene, die bei einem Ersatz- und Ergänzungsfonds der allgemeinen Pflichtversicherung eingetragen sind.

Voraussetzungen:

  • es muss eine absolute und dauerhafte Unfähigkeit bestehen, jede Art von Arbeitstätigkeit zu verrichten, aufgrund von psycho-physischer Beeinträchtigungen bzw. Einschränkungen;
  • es müssen mindestens 260 Wochenbeiträge nachgewiesen werden, d. h. 5 Beitrags- und Versicherungsjahre, wovon 156 Wochenbeiträge (= 3 Beitrags- und Versicherungsjahre) in den letzten 5 Jahren vor Einreichdatum des Antrags aufscheinen müssen.

Zudem sind folgende Voraussetzungen notwendig:

  • Beendigung jeglicher Art von Erwerbstätigkeit;
  • Streichung aus den Verzeichnissen der zugehörigen Berufskategorie;
  • Streichung aus den Berufsalben;
  • Verzicht auf Arbeitslosenleistungen und auf jede andere Art von Ersatz- oder Ergänzungsleistung anstelle der Entlohnung;

Der Antrag

Der Antrag ist ausschließlich telematisch über einen der folgenden Kanäle zu übermitteln:

  • es muss eine absolute und dauerhafte Unfähigkeit bestehen, jede Art von Arbeitstätigkeit zu verrichten, aufgrund psycho-physischer Beeinträchtigungen bzw. Einschränkungen;
  • es müssen mindestens 260 Wochenbeiträge nachgewiesen werden, d.h. 5 Beitrags- und Versicherungsjahre, wovon 156 Wochenbeiträge (= 3 Beitrags- und Versicherungsjahre) in den letzten 5 Jahren vor Einreichdatum des Antrags aufscheinen müssen.

Zudem sind folgende Voraussetzungen notwendig:

  • über das Web - über die Online-Dienste unseres Internetportals, zu denen der Bürger mittels PIN Zugang hat;
  • über die Patronatsstellen bzw. Intermediäre – anhand der von Ihnen gebotenen telematischen Dienste.

Dem Antrag müssen die ärztlichen Unterlagen beigelegt werden (Formblatt SS3).

Wann steht diese Leistung zu?

Die Arbeitsunfähigkeitsrente beginnt ab dem ersten Tag des Folgemonats nach Einreichdatum des Antrags, sofern sämtliche verwaltungsmäßige und sanitäre Voraussetzungen gegeben sind.

Die Arbeitsunfähigkeitsrente kann einer Revision unterliegen.

Leistungsausmaß

Zur Bestimmung des Rentenbetrages wird eines der folgenden Berechnungssysteme angewandt:

  • das gemischte System (lohn- und beitragsbezogen);
  • das beitragsbezogene System, sofern der Versicherte erst nach dem 31.12.1995 zu arbeiten begonnen hat.

Das angereifte Beitragsalter wird um die Wochenbeiträge angehoben (max. 2.080 Wochenbeiträge), die dem oder der Versicherten bis Vollendung des 60. Lebensjahres zum Rentenantritt fehlen, wobei dies nach Einführung des beitragsbezogenen Systems für das nach dem 1.1.2012 angereifte Beitragsalter gilt.

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